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News vom 16.01.2025

Klarheit schaffen:

KWK-Technik im Rahmen der Energiewende und des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)

Wenn die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes eine Sofortwirkung hatte, dann war es: Verunsicherung! Bei Immobilienbesitzern, aber auch bei Haustechnikplanern und Praktikern des SHK-Handwerks. Noch immer ist hier Aufklärungsarbeit nötig – zum Beispiel zu den unverändert positiven Möglichkeiten, Blockheizkraftwerke einzusetzen.

Häufig unbekannt: Ein BHKW mit 20 kWel mit einer Verteilung von 50 % Eigenverbrauch und 50 % Einspeisung „verdient“ innerhalb der Förderungsdauer rund 192.000 €!<br />Bild: RMB/ENERGIE GmbH
Häufig unbekannt: Ein BHKW mit 20 kWel mit einer Verteilung von 50 % Eigenverbrauch und 50 % Einspeisung „verdient“ innerhalb der Förderungsdauer rund 192.000 €!
Bild: RMB/ENERGIE GmbH

Erklärtes Ziel des im Januar 2023 in Kraft getretenen GEG ist die Reduzierung klimaschädlicher Treibhausgase im Wärmesektor, perspektivisch verbunden mit einem Ausstieg aus fossilen Energieträgern. Gleichzeitig bleibt die Steigerung der Effizienz ein zentraler Aspekt des GEG. Auf beides hat der BHKW-Hersteller RMB/ENERGIE mit seinem Spektrum aus 18 neoTower-Blockheizkraftwerken im Leistungsbereich zwischen 2,0 und 71,0 kW die richtigen Antworten, weshalb die Technologie auch nach wie vor durch das KWK-Gesetz gefördert wird und eine anerkannte Erfüllungsoption im Rahmen der GEG-Vorgaben darstellt.

Die hohe Effizienz der neoTower-BHKW resultiert aus der kombinierten Erzeugung von Wärme und Strom (Gesamtwirkungsgrad >100 %). Ihre Zukunftssicherheit im Hinblick auf den Klimaschutz wird durch die Eignung für Erdgas, Flüssiggas sowie biogene Gase, wie Biomethan, Bio-LPG und Rohbiogas, gewährleistet. Zudem ist der Betrieb im Bi-Fuel-Modus möglich.

Darüber hinaus lassen sich die neoTower-BHKW ideal im Hybridbetrieb mit anderen regenerativen Wärmeerzeugern kombinieren, beispielsweise mit Wärmepumpen. In Verbindung mit dem neoTower-Stromspeicher ist bei inselbetriebsfähigem Anschluss ein vollständig autarker Netzersatzbetrieb möglich.

Das neue GEG hat keine Auswirkungen auf das weiterhin gültige KWK-Gesetz. Die lukrative Vergütung jeder erzeugten Kilowattstunde bleibt bestehen: Für eingespeisten Strom erhalten Betreiber eine KWK-Vergütung von 16 Cent pro kWh sowie eine zusätzliche Vergütung in Höhe des marktüblichen Strompreises von rund 7 Cent/kWh (EEX-Index). Für eigenverbrauchten Strom werden 8 Cent pro kWh vergütet, hinzu kommen die eingesparten Stromkosten von etwa 33 Cent pro kWh. Die gesetzlich gesicherte Vergütung gilt für neue KWK-Anlagen bis 50 kWel und wird für insgesamt 30.000 Vollbenutzungsstunden ab dem Start des Dauerbetriebs gezahlt.

Am Jahresende wird sogar noch eine teilweise Energiesteuerrückerstattung (zurzeit 40%) gewährt. Damit ist ein BHKW nach wie vor „die einzige Heizung, die Geld verdient“ und die sich somit vollständig amortisieren kann.

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