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News vom 11.03.2025

Die neuen Ableitbedingungen sind Ofenverhinderer

Der stellvertretende Vorsitzenden des Fachverbands Schornsteintechnik über sein Fazit aus drei Jahren der neuen Regeln für Schornsteinhöhen

Stellvertretender Vorstandsvorsitzender Andreas Nocht (vlnr.), Dr. Johannes R. Gerstner (Berater) und Vorstandsvorsitzender Andreas van den Bogaert (honorarfrei)<br />Bild: Fachverband Schornsteintechnik e. V.
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender Andreas Nocht (vlnr.), Dr. Johannes R. Gerstner (Berater) und Vorstandsvorsitzender Andreas van den Bogaert (honorarfrei)
Bild: Fachverband Schornsteintechnik e. V.

Viel wurde diskutiert, in letzter Zeit ist es ruhiger geworden – ist das ehemals heiße Thema Schornsteinhöhen tatsächlich geräuschlos verlaufen? Wir haben mit dem stellvertretenden Vorsitzenden des Fachverbands Schornsteintechnik, Andreas Nocht, über sein Zwischenfazit gesprochen.

Herr Nocht, seit 2022 gibt es neue Regeln für Schornsteinhöhen. Hat man das beim Gewerk des Schornsteinbaus und der Schornsteinsanierung gemerkt?

Andreas Nocht: Sogar sehr deutlich. Ich kann Ihnen dutzende Fälle nennen, in denen wir gar keine sinnvolle Sanierung mehr vornehmen konnten. Der Holzofen ist dann ersatzlos weggefallen. Noch mehr haben wir es allerdings im Neubau gespürt. Den Umsatzeinbruch haben alle in der Branche gemerkt.

Was erschwert den Einbau?

Nocht: Moderne Häuser werden oft mit Flachdach errichtet, gerade bei uns in der Rhein-Main-Region, aber auch in Bayern, wo ich geschäftlich aktiv bin. Je größer die Grundfläche, desto höher rein rechnerisch der Schornstein.

Warum?

Nocht: Man geht hier von einer so genannten „fiktiven Neigung“ aus. Man berechnet – grob gesagt – ein fiktives Satteldach und schaut dann, wo man bei den 40 Zentimetern über First herauskommt. Mit teilweise absurden Höhen. Zwar gibt es eine Berechnung nach VDI-Regeln, die man alternativ anwenden kann, die hilft aber auch in vielen Fällen nicht weiter. Es bleibt ein Fremdkörper, der über das Dach hinausragt und den Gesamteindruck unnötig verschandelt. Es gibt aber noch etwas, was mich extrem ärgert.

Das wäre?

Nocht: Auch bei einem mehrstöckigen Gebäude muss ich stumpf die Regeln befolgen, die ich bei einem Eingeschösser habe – 40 Zentimeter über First, firstnah und bei Flachdächern mit fiktivem Satteldach. Ich habe Fälle, da muss der Schornstein vier Meter hoch sein, obwohl das einzeln stehende Gebäude schon 20 Meter hoch ist. Hochhäuser haben eben meist Flachdächer.

Also ist das Flachdach das Problem?

Nocht: Nein, auch Walmdächer sind schwierig. Hier muss ich firstnah anordnen, der Ofen steht aber fast immer an einer Außenwand. Ein keramischer Schornstein, wie er bei dieser Bauweise traditionell üblich ist, ist aufgrund seiner Statik schon gar nicht machbar. Und auch beim Satteldach gibt es Probleme. Zwar darf ich Schornsteine inzwischen auch neigen, aber kaum ein Kunde möchte sich die Abgasanlage wie die Abluft beim Dorfwirtshaus über das Dach legen lassen. Ich verstehe das.

Welchen Sinn sehen Sie überhaupt hinter der Regelung?

Nocht: Es ist ja grundsätzlich nicht falsch gedacht: Ein höherer Schornstein führt in vielen Fällen zu einem besseren Ergebnis für die Luftreinhaltung. Aber so, wie die Regelung anzuwenden ist, sind die neuen Ableitbedingung Ofenverhinderer. Menschen entscheiden sich deswegen gegen einen Ofen und damit auch gegen eine ökologisch sinnvolle Heizquelle und ein Stück Versorgungssicherheit.

Nun gibt es ja auch berechtigte Kritik am Verbrennen von Holz.

Nocht: Ja, Wärme aus Holz erzeugt Feinstaub. Aber das haben wir ja bereits im Griff. Seit einigen Jahren beschäftigen wir uns im Fachverband mit Luftreinhaltetechnologien wie Staubabscheidern und Katalysatoren. Unser Gewerk ist erster Ansprechpartner bei der Nachrüstung von alten Öfen. Leider werden all diese Möglichkeiten nur sehr unbefriedigend in der gesetzlichen Regelung berücksichtigt.

Was würden Sie sich wünschen?

Nocht: Ich würde mir zunächst eine Regelung mit Augenmaß wünschen. Wenn ein Gebäude schon in einer gewissen Höhe ist, dann sollte das positiv bei der Berechnung berücksichtigt werden. Außerdem würde ich mir wünschen, dass Abgasanlagen mit moderner Luftreinhaltetechnologie, also elektrostatischen Staubabscheidern, von den Regeln ausgenommen werden, da diese Vorschriften dann überhaupt keinen Sinn mehr machen.

Vielen Dank für das Gespräch.

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