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News vom 08.11.2000

Lastwagenfahrer, die vor 1950 geboren sind, müssen ihren Führerschein bis Ende des Jahres umtauschen


Darauf macht der TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg aufmerksam. Für alle Kraftfahrer der Klasse 2 gilt seit einiger Zeit: Der alte Führerschein (Klasse 2) behält nur bis zum vollendeten 50. Lebensjahr seine Gültigkeit. Spätestens dann muss er durch eine neue Kunststoffkarte der Klasse C ersetzt sein, deren Ausstellen durchaus einige Wochen dauern könne, man solle also nicht bis zur letzten Minute warten. Für den Tausch zuständig sind die Straßenverkehrsbehörden. Die neue Lastwagen-Fahrerlaubnis ist nach den gültigen europäischen Richtlinien auf fünf Jahre befristet. Wird eine Verlängerung beantragt, müssen die Fahrer eine medizinische Untersuchung und einen Sehtest absolvieren.
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