Das Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerk (SHK) zählt zu den bedeutendsten Branchen Deutschlands. Im Bau- und Modernisierungs-Sektor sorgen Fachbetriebe täglich für funktionierende Heizsysteme, hygienische Sanitäranlagen und eine ressourcenschonende Klimatisierung in Wohn- und Gewerbeimmobilien. Wo Neues einen Platz bekommt, darf Altes weichen. Nur wohin?
Bild: HTD Das klären wir in diesem Artikel und gehen dabei auch auf den Faktor Nachhaltigkeit ein.
Herausforderung für Privatpersonen: Die Entsorgung von SHK-Abfällen
Bereits eine einfache Entrümpelung stellt viele Menschen vor eine große Hürde. Bei haushaltstypischen Wertstoffen ist die Lage relativ klar. Hier kommen Sperrmüll, Wertstoffhof und die örtliche Annahme für Elektrogeräte als Anlaufstellen in Frage. Doch was, wenn eine Heizung, diverse Heizkörper oder Rohrleitungen entsorgt werden müssen? Im Idealfall beauftragt man in diesem Fall eine Entrümpelung in Dortmund oder der jeweiligen Stadt, in der die Entsorgung stattfinden muss. Doch unmittelbar nach einer Modernisierung bieten sich noch andere Möglichkeiten. Dazu weiter unten mehr.
SHK: Ein Handwerk und seine Abfälle
Beim Einbau, der Wartung oder dem Rückbau von Heizungs-, Sanitär- und Klimaanlagen werden zahlreiche Stoffströme ihrem Ende oder dem Recycling zugeführt. Zu den drei häufigsten Abfällen gehören:
1. Altmetalle:
- Kupferrohre
- Armaturen
- Aluminiumteile
- Heizkörper
- viele verwertbare Legierungen
2. Kunststoffe:
- Rohrleitungen
- Isoliermaterialien
- Gehäuseteile
3. Elektroschrott:
- Thermostate
- Steuergeräte
- Pumpen
- Kabel
Was zählt im SHK-Bereich zum Sperrmüll?
Die kurze Antwort: Grundsätzlich nichts! Viele Irrtümer kursieren in den Köpfen der Deutschen, wenn es um die Abgrenzung zwischen Sperrmüll und anderen Müllarten geht. Grundsätzlich gilt: Die Entsorgung von Sperrmüll ist in Deutschland ausschließlich für haushaltsübliche Mengen vorgesehen. Dabei sind Heizungsanlagen, Rohre und Heizkörper doch in jedem Haushalt in ebendieser Menge vorhanden, oder nicht?
Das mag korrekt sein, dennoch definieren die Kommunen diese Abfälle nicht als Sperrmüll. Eine Entsorgung ist demnach nicht über einen typischen Sperrmülltermin möglich, sondern nur an dafür zertifizierten Annahmestellen – zum Beispiel einem Wertstoffhof.
Ganz klar: Nicht zum Sperrmüll gehören…
- Alte Heizkessel
- Brenner
- Heizkörper
- Klimageräte und Wärmepumpen
- Demontierte Rohrleitungen und Armaturen
- Elektrische Steuerungs- und Regelungstechnik
- Dämmmaterialien und Montageschäume
Weiß der Kunde das?
Wenn die Entsorgung von Altgeräten und Abfällen nach der Modernisierung eines Heiz-, Klima- oder Sanitärsystems nicht geklärt ist, können Kunden durchaus auf die Idee kommen, einen Heizkörper an die Straße zum Sperrmüll zu stellen. Handwerksbetriebe, die eine Mitnahme aller Abfälle und deren Verwertung anbieten, können dem Verbraucher diese enttäuschende Erfahrung ersparen. Sollte dazu nicht die Möglichkeit bestehen, existiert für viele der anfallenden Wertstoffe auch die Option einer Entsorgung über die örtlichen Annahmestellen.
Für Betriebe: Fachgerechte Entsorgung als Pflicht und Chance
Eine gesetzeskonforme Entsorgung ist im SHK-Handwerk nicht nur Pflicht, sondern bietet auch ökologische Chancen. Viele Altmaterialien erzielen beim Recycling gute Erträge für eine ressourcenschonende Wiederverwertung. Für Handwerksbetriebe empfiehlt sich daher die Zusammenarbeit mit zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben oder die Nutzung von Containerdiensten, die eine sortenreine Sammlung ermöglichen. Im Falle von Containerdiensten sind die Sammlung und die Mitnahme per Termin denkbar einfach.
Betriebsauflösung: Entrümpelung lassen
Nicht nur Kunden der SHK-Betriebe stehen häufig vor buchstäblichen Bergen an Wertstoffen, Abfällen und Sperrmüll. Dasselbe Schicksal trifft auch Betriebe in der Branche – zum Beispiel nach einer Geschäftsaufgabe. In diesem Fall empfiehlt es sich, ein Unternehmen zu beauftragen, das sich auf die Entsorgung von Ausstattungen in Ladenlokalen spezialisiert hat.