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News vom 05.11.2025

Verbraucherschutz warnt vor teuren Fallen in Mietverträgen für Solaranlagen.

Solaranlagen: Versteckte Kosten bei Mietmodellen im Fokus

Die Energiewende findet auf immer mehr Hausdächern statt. Wer sich mit Photovoltaik beschäftigt, stößt schnell auf verlockende Angebote: Solaranlage ohne Anschaffungskosten, monatliche Miete statt Kaufpreis, Rundum-Service inklusive. Was nach einer idealen Lösung klingt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen oft als Kostenfalle. Verbraucherschutz-Organisationen schlagen seit Monaten Alarm – und die Beschwerden häufen sich.

Bild: Pixabay.com / Solarimo
Bild: Pixabay.com / Solarimo

Das Grundprinzip der Solar-Mietmodelle erscheint simpel: Ein Anbieter installiert die Photovoltaikanlage auf dem Dach, bleibt Eigentümer und kassiert dafür eine monatliche Miete. Der Hausbesitzer produziert seinen eigenen Strom und spart dadurch Energiekosten. Wartung, Reparaturen und Versicherung übernimmt der Vermieter. Alles aus einer Hand, keine Investition nötig – theoretisch jedenfalls.

Wenn die Rechnung nicht aufgeht

Die Realität sieht anders aus, so der Verbraucherschutz. Viele Kunden erleben nach Vertragsabschluss böse Überraschungen. Die monatliche Miete wird regelmäßig angepasst, Wartungskosten kommen obendrauf, und nach 20 Jahren Vertragslaufzeit steht die Frage im Raum: Weiterzahlen oder teuer rauskaufen?

Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die Dimension: Bei einer typischen 10-kWp-Anlage liegt die Monatsmiete oft zwischen 150 und 200 Euro. Über 20 Jahre summiert sich das auf 36.000 bis 48.000 Euro – ohne Preissteigerungen. Zum Vergleich: Der Direktkauf derselben Anlage kostet aktuell etwa 18.000 bis 22.000 Euro inklusive Installation. Die Differenz ist erheblich.

Versteckte Klauseln im Vertragsdickicht

Besonders tückisch sind die Vertragsdetails. Viele Mietverträge enthalten Klauseln, die auf den ersten Blick harmlos wirken, sich aber als finanzielle Stolperfallen erweisen. Da wären zunächst die automatischen Preisanpassungen. Während im Werbeprospekt eine fixe Monatsmiete steht, versteckt sich im Kleingedruckten oft eine Inflationsklausel. Die Miete steigt jährlich um zwei bis drei Prozent – über 20 Jahre ein gewaltiger Aufschlag.

Dann gibt es die Wartungspauschalen. Obwohl Service angeblich inklusive ist, tauchen bei genauerer Betrachtung Zusatzkosten auf: für Reinigung, Fernüberwachung, Ersatzteile außerhalb der Garantie. Manche Anbieter berechnen sogar Gebühren für die jährliche Leistungsüberprüfung, die vertraglich vorgeschrieben ist.

Ein weiteres Problem: die vorzeitige Kündigung. Wer aus dem Vertrag raus möchte – etwa bei einem Hausverkauf – muss oft die gesamte Restmiete auf einen Schlag bezahlen. Alternativ wird ein überzogener Ablösebetrag fällig, der den Marktwert der Anlage bei weitem übersteigt. Für Hausverkäufer wird die gemietete Solaranlage so zum Klotz am Bein.

Die Sache mit der Leistungsgarantie

Viele Anbieter versprechen eine Leistungsgarantie über 25 Jahre. Das klingt beruhigend, doch auch hier lohnt sich der Blick ins Kleingedruckte. Häufig garantiert wird nicht die tatsächliche Leistung, sondern lediglich eine prozentuale Mindestleistung im Vergleich zur Nennleistung. Wenn die Anlage statt der versprochenen 10.000 kWh nur noch 8.000 kWh liefert, liegt das möglicherweise noch innerhalb der garantierten 80 Prozent.

Verschärfend kommt hinzu: Die Beweislast liegt beim Kunden. Wer einen Leistungsabfall reklamieren will, muss nachweisen, dass die Anlage nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert. Ohne eigene Messgeräte und Dokumentation ist das kaum möglich. Der Anbieter selbst liefert oft nur rudimentäre Verbrauchsdaten.

Kaufoption nach Vertragsende – teurer als gedacht

Nach 20 Jahren endet der typische Mietvertrag. Nun stehen drei Optionen im Raum: Vertragsverlängerung zu neuen Konditionen, Rückbau der Anlage oder Kauf zum Restwert. Alle drei Varianten haben ihre Tücken.

Die Vertragsverlängerung erfolgt meist zu deutlich höheren Konditionen. Der Restwert-Kauf wiederum orientiert sich selten am tatsächlichen Marktwert einer 20 Jahre alten Anlage. Stattdessen werden oft pauschale Prozentsätze des ursprünglichen Anlagenwertes angesetzt – also mehrere tausend Euro für eine technisch längst abgeschriebene Installation. Der Rückbau schließlich kostet ebenfalls Geld und hinterlässt womöglich Schäden am Dach, für deren Behebung der Hausbesitzer aufkommt.

Alternative Heizungstechnik und Förderungen

Wer sich umfassend mit erneuerbaren Energien beschäftigt, stößt auch auf alternative Technologien. Interessant ist beispielsweise die Weiterentwicklung bei Wärmepumpen, wo innovative Keramik-Beschichtungen für längere Lebensdauer und bessere Effizienz sorgen. Auch hier lohnt sich der Blick auf die Gesamtkosten über den Lebenszyklus.

Für den Photovoltaik-Direktkauf stehen zudem verschiedene Förderprogramme bereit. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfallkontrolle bietet beispielsweise umfangreiche Förderlisten für Solarthermie und verwandte Technologien. Diese Förderungen reduzieren die Anschaffungskosten erheblich und verbessern die Wirtschaftlichkeit des Direktkaufs gegenüber Mietmodellen zusätzlich.

Kostenvergleich mit realistischen Zahlen

Ein ehrlicher Vergleich über 20 Jahre sieht etwa so aus: Der Direktkauf einer 10-kWp-Anlage kostet rund 20.000 Euro. Mit KfW-Förderung und steuerlichen Vergünstigungen reduziert sich dieser Betrag auf etwa 16.000 Euro. Hinzu kommen über 20 Jahre etwa 3.000 Euro für Wartung, Versicherung und eventuelle Reparaturen. Gesamtkosten: 19.000 Euro.

Das Mietmodell startet mit 160 Euro monatlich, macht 38.400 Euro über 20 Jahre. Mit jährlicher Preissteigerung von 2,5 Prozent landen wir bei über 45.000 Euro. Am Ende gehört die Anlage trotzdem nicht dem Hausbesitzer. Für den Restwert-Kauf kommen nochmals 5.000 bis 8.000 Euro hinzu.

Die Ersparnis beim Direktkauf beträgt also mindestens 26.000 Euro – genug, um auch ohne Eigenkapital über einen günstigen Hausbank-Kredit nachzudenken. Die Kreditraten lägen unter der monatlichen Solarmiete, und nach Tilgung gehört die Anlage einem selbst.

Worauf es beim Vertrag ankommt

Wer trotz aller Bedenken ein Mietmodell in Betracht zieht, sollte mehrere Punkte kritisch prüfen. Zunächst die Kündigungsregelungen: Wie hoch ist die Ablösesumme bei vorzeitiger Beendigung? Gibt es eine Staffelung nach Vertragsjahren? Kann der Vertrag beim Hausverkauf auf den Käufer übertragen werden?

Zweitens die Preisanpassungsklauseln: Ist die Miete wirklich fix oder gibt es versteckte Dynamisierungen? Welcher Index wird für Anpassungen herangezogen? Gibt es eine Obergrenze für Steigerungen?

Drittens der Leistungsumfang: Was genau ist im Service enthalten? Wer trägt die Kosten für Wechselrichter-Austausch, Reinigung, Versicherung? Gibt es versteckte Servicepauschalen?

Viertens die Kaufoption: Nach welchen Kriterien wird der Restwert berechnet? Ist dieser Betrag im Vertrag fix beziffert oder nur als Formel angegeben? Gibt es ein Gutachterverfahren?

Das Fazit für Hauseigentümer

Solar-Mietmodelle sind für die meisten Hausbesitzer die deutlich teurere Variante. Die vermeintliche Bequemlichkeit erkauft man sich mit einem erheblichen finanziellen Aufschlag. Wer langfristig denkt und rechnet, kommt um diese Erkenntnis nicht herum.

Das bedeutet nicht, dass Mietmodelle grundsätzlich unsinnig wären. Für Eigentümer mit sehr begrenzten finanziellen Mitteln, die keinen Kredit bekommen, können sie eine Möglichkeit sein, überhaupt in die Eigenstromerzeugung einzusteigen. Doch selbst dann sollte man genau durchrechnen, ob nicht ein günstiger Ratenkredit die bessere Option ist.

Verbraucherschützer raten eindringlich: Vor der Unterschrift mehrere Angebote einholen, auch für den Direktkauf. Die Verträge von unabhängiger Stelle prüfen lassen. Und niemals unter Zeitdruck entscheiden, auch wenn Verkäufer mit angeblich zeitlich begrenzten Sonderkonditionen locken. Eine Solaranlage ist eine Investition für Jahrzehnte – da dürfen einige Wochen Bedenkzeit nicht das Problem sein.

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