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News vom 09.12.2025

Smart, vernetzt, sicher? Wer haftet bei Schäden im Smart Home?

Smart Home klingt nach einer smarteren Alternative zum klassischen Eigenheim. Was aber, wenn smart nicht auch automatisch „sicher“ bedeutet? Wo Technik von WLAN und Bluetooth abhängt, besteht ein Restrisiko durch Cybergefahren. Das gefährdet nicht nur Haus, Gut und Privatsphäre, sondern auch andere Personen, unter anderem durch Schadsoftware. Smarte Vorsorge ist hier gefragt, aber wo fängt Sicherheit und Versicherung im Smart Home an?

Bild: HTD
Bild: HTD

Was kann im Smart Home schon schief gehen?

Lichter, die automatisch an und ausgehen. Ein Kühlschrank, der an Einkäufe erinnert. Eine Wohnung, die sich per Knopfdruck vorheizen lässt. Das Smart Home soll Wünsche von den Augen ablesen. Mit der richtigen Technik und den dazu passenden Konfigurationen kann es das auch.

Was viele vergessen: Wo Sprachassistenten, smarte Lautsprecher, Sensoren und Smart Locks Daten verarbeiten, besteht auch die Gefahr, dass dieselben Daten in unbefugte Hände fallen. Smart-Home-Systeme können zudem durch falsche Bedienung zu Personen-, Sach- und Vermögensschäden führen. Ein nicht zu unterschätzendes Risiko, wenn man bedenkt, dass laut Bitkom e.V. jedes zweite Zuhause inzwischen Smart-Home-Anwendungen nutzt.

Um zu verstehen, wie sich Smart-Home-Sicherheit steigern lässt, sollten sich Nutzer fragen: Was kann im Smart Home schon schief gehen?

  • Datenschutz und Datensicherheit: Smart-Home-Systeme sammeln Daten über Nutzungsverhalten, Alltagsgewohnheiten sowie Personen. Genau wie bei jedem internetfähigen Gerät können Smart-Home-Anwendungen zum Ziel von Hackern, Schadsoftware und Einbrechern werden. Mögliche Folgen sind nicht nur Daten- und Identitätsdiebstahl, sondern auch Einbruchsversuche, wenn Hacker Abwesenheiten durch Smart-Home-Systeme analysieren. Auch die Malware-Verbreitung, beispielsweise als Teil eines Botnetzes, ist ein mögliches Szenario. Dafür reichen einzelne Sicherheitslücken durch schwache Passwörter, veraltete Verschlüsselungsstandards und Software sowie nicht vorhandene Netzwerksegmentierung.
  • Fehler bei der Bedienung: Schon die falsche Bedienung von Smart-Home-Systeme kann unerwartet teure Folgen haben. Jemand öffnet die Fenster per App oder Sprachbefehl und vergisst, sie wieder zu schließen? Das erhöht nicht nur die Einbruchsgefahr, sondern kann Versicherungsansprüche nichtig machen. Werden Heizung oder Gartenbewässerung per App Control und Smart Thermometer bedient, besteht auch hier ein Restrisiko, dass in Abwesenheit vergessen wird, sie abzudrehen.
  • Defekte: Auch Smart-Geräte können natürlich Defekte aufweisen. Das fängt bei einem smarten Rauchmelder an, der grundlos Alarm auslöst und zum Feuerwehreinsatz führt und reicht bis zum Wassermelder, der keine frühzeitige Warnung bei Wasserschäden schickt. Auch smarte Rollläden, die sich selbstständig machen und den Einbruchsschutz verringern, können dazu gehören.
  • Systemausfälle: Ob durch Naturgewalten, Überspannung oder Wasserschäden, je vernetzter das Smart Home, desto größer die Angriffsfläche bei Stromausfällen und Kurzschlüssen. Ohne Not-Akkus, Überspannungsschutz, Ausfallszenarien, digitale Resilienz und internetunabhängige Steuerung auch bei Netzausfällen, können Smart-Home-Stärken schnell zur Schwäche werden.

Im Schadensfall: Wer ist zuständig, wenn es drauf ankommt?

Schäden am Haus, sei es durch Extremwetter, Haushaltsunfälle oder Einbrüche, zählen zu den am besten dokumentierten Schadensfällen, da sie fast immer Versicherungen gemeldet werden. Welche Versicherung ist aber zuständig, wenn smarte Haushaltsgeräte zu Superspreadern für Schadsoftware werden, Personendaten von Hausgästen gestohlen werden oder die Heizung tagelang läuft?

  • Wohngebäudeversicherung: Schäden am Haus sowie an fest verbauten Hausbestandteilen deckt die Wohngebäudeversicherung. Standardmäßig fallen darunter Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Blitz, Leckage, Vandalismus, Einbruch und Diebstahl. Dazu können auch fest verbaute Smart-Home-Systeme wie Alarmanlagen oder Thermostate zählen. Es gilt jedoch, die Versicherungsleistungen zu prüfen und falls nötig, um Smart-Geräte zu erweitern.
  • Hausratversicherung: Schäden an mobilen Haus- und Einrichtungsgegenständen wie Möbeln, Elektronikgeräten oder Wertsachen durch Wetterextreme, Leitungswasser, Feuer, Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus? Hier springt die Hausratversicherung ein. Auch smarte Anwendungen wie Lautsprecher oder nicht festverbaute Kameras und Smart-TVs können gedeckt sein, müssen aber nicht. Es gilt daher die Leistungen zu prüfen.
  • Privathaftpflicht: Mögliche Haftpflichtfälle sind auch im Smart Home mitzudenken. Bei Schäden durch Defekte haftet in der Regel der Hersteller, doch selbst hier kann es zu Streitfällen um die Haftung kommen. Noch wichtiger ist jedoch, dass die Privathaftpflicht auch Schäden durch verbreitete Malware, unrechtmäßige Datenübermittlung an Dritte und Identitätsmissbrauch deckt. Viele Leistungen der privaten Haftpflicht umfassen daher inzwischen auch sogenannte Internetschäden, beispielsweise durch Virenverbreitung.
  • Cyberversicherungen: Um alle möglichen Schadensszenarien durch Smart-Home-Anwendungen abzudecken, empfiehlt sich bei sehr vielen Smart-Geräten eine zusätzliche Cyberschutzversicherung. Diese kann Schäden an und durch Smart-Anwendungen sowie Kosten durch Datendiebstahl und -wiederherstellung, Cybermobbing, Phishing und mehr umfassen.

Besonders wichtig: Gemäß § 23 Abs. 1 des Versicherungsvertragsgesetzes müssen Versicherungen über den Einbau oder die Anschaffung von Smart-Home-Anwendungen informiert werden. Smart-Home-Systeme können das Versicherungsrisiko verschärfen und den Versicherungswert erhöhen. Eine Anpassung der Versicherungssumme und der Beiträge nach oben oder nach unten ist daher möglich oder sogar ratsam.

 

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