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News vom 04.12.2025

Gebäudetyp E auf der Zielgeraden? Die Kernpunkte und die Kritik

Wir erinnern uns – der neue Gebäudetyp E war Ende 2024 schon so gut wie offiziell beschlossen, doch dann kam der Bruch der Ampelkoalition dazwischen. Ein gutes Jahr später haben die Initiatoren des neuen Baustandards (der eigentlich einen weitgehenden Verzicht auf Standards bedeutet) weiterverhandelt und sind auf ihre (nicht wenigen) Kritiker ein Stück weit zugegangen.

Bild: HTD
Bild: HTD

Und erneut ist es so weit: Der Gebäudetyp E, so heißt es aus Berlin, kann bald kommen – spätestens im Frühjahr 2026 soll die Möglichkeit bestehen, dass Bauherren und Bauprofis rechtssicher auf die Einhaltung bestimmter DIN-Normen verzichten. Die folgende Zusammenfassung zeigt die Grundzüge des aktuellen Gebäudetyp E-Entwurfs und wie er in der Branche ankommt.

Der Artikel kurz zusammengefasst

Der Entwurf zum Gebäudetyp E wurde vom Bund überarbeitet und könnte nach einer weiteren Konsensfindung zwischen Ländern, Verbänden und Fachkreisen verabschiedet werden. Zentral für den Entwurf ist ein rechtssicherer Vertrag, in dem alle Seiten im Projekt die vorgesehenen Abweichungen von der Norm bekräftigen. So soll schnelleres, billigeres und individuelleres Bauen ermöglicht werden. Die Reaktion der Verbände ist gemischt. Der ZDB begrüßt den Ansatz billigeren und einfacheren Bauens, mahnt aber zur Konsequenz. Dem Hauptverband geht die Beschränkung des E-Ansatzes auf einen einzigen Bauvertragstyp nicht weit genug. Der ZVEI wünscht sich dagegen weniger Abweichung von der Norm, wenn es um zukunftsinvestive Elektroinstallationen geht. Und der Bauherrnschutzbund mahnt zu mehr Kostentransparenz für die Auftraggeber, damit es in der Praxis nicht zu „E wie Etikettenschwindel“ kommt, indem gleich teuer, aber mit geringerer Qualität gebaut wird.

Worum geht’s nochmal? E wie einfach statt N wie Normen

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen haben zusammen ein Eckpunktepapier zum Gebäudetyp E vorgelegt. Die Grundidee, für die sich vor allem die Architektenverbände stark machen, ist kostengünstigeres und schnelleres Bauen zu ermöglichen, indem innovative Bauansätze ermöglicht werden, die bislang in Deutschland von der Einhaltung der „anerkannten Regeln der Technik“ ausgebremst worden sind.

Zwar ist es teilweise heute schon möglich, von solchen nicht fest vorgeschriebenen Normen abzuweichen, doch sind bei einer solchen Bauweise im Nachhinein Schadensersatzklagen möglich, was die meisten Projektentwickler und Bauunternehmen davon abhält. So werden nach dem Motto „Nummer sicher“ lieber sämtliche der Tausenden von normierten „Regeln der Technik“ (über) erfüllt – was zu der vielbeklagten Teuerung der deutschen Baustellen wesentlich beigetragen habe, so die Gebäudetyp E-Befürworter.

Mit dem Gebäudetyp E sollen künftig so zahlreiche Einsparungen möglich sein –  und auch die Realisierung vieler bislang in Deutschland aus Normgründen noch nicht überall rechtssicherer Innovationen wie seriellen Lösungen, Kosteneinsparungen durch reduzierte Konstruktion und Technik sowie den Verzicht auf Komfortstandards bei der Ausstattung.

Um einen neuen Gebäudetyp im herkömmlichen Sinne geht es (trotz der verwirrenden Bezeichnung) also gerade nicht. Vielmehr soll der einfache, bedarfsgerechte „E“-Ansatz sowohl im Neubau als auch bei der Bestandssanierung Anwendung finden dürften.

Die Kern-Eckpunkte des Eckpunktepapiers

Basis ist die vorgeschlagene zivilrechtliche Neuregelung: Bauen nach dem Gebäudetyp E-Prinzip kann dann realisiert werden, wenn sich die Parteien im Projekt auf einen Gebäudetyp E-Vertrag geeinigt haben, in dem rechtssicher einfachere Baustandards vereinbart sind.

Genauere Details hängen von der Bauordnung des jeweiligen Bundeslands ab: Immer dann, wenn die Landesordnung keine Regelung enthält, genügt ein einfacher Standard statt dem Goldstandard gemäß Regeln der Technik.

Auch führt eine Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik nicht mehr automatisch zu einem Mangel, wenn ein Gebäudetyp E-Vertrag vereinbart worden ist. Der Verbraucherschutz und die generellen Umweltanforderungen ans Bauen bleiben aber bestehen, wie die Gebäudetyp E-Initiatoren versichern.

Umgekehrt bleiben sämtliche hergebrachte Standards bestehen, wenn kein Gebäudetyp E-Vertrag abgeschlossen worden ist.

Um den Gebäudetyp E in der Praxis zu etablieren, soll das Wissen über den Gebäudetyp E und die neuen Möglichkeiten in der Öffentlichkeit weiterverbreitet werden, etwa durch eine Aufarbeitung und Präsentation der Ergebnisse aus Pilotprojekten in einer Best Practice-Sammlung.

Durch den fachlichen Austausch von Ländern, Verbänden und Fachkreisen sollen praxistaugliche gesetzliche Regelungen zum Gebäudetyp-E-Vertrag erarbeitet werden.

Kritikerbedenken ausgeräumt …  teilweise

Die ersten Statements der Verbände haben nicht auf sich warten lassen. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) begrüßt den Ansatz, bauen wieder bezahlbarer zu machen und „überambitionierten technischen Regelungen“ ausweichen zu dürfen, ohne Haftungsrisiken eingehen zu müssen. Gleichwohl mahnt der ZDB zu einer konsequenten Umsetzung.

Auch beim Hauptverband Deutsche Bauindustrie überwiegt die Zufriedenheit mit dem aktuellen Gebäudetyp E-Entwurf. Vor allem die aktuelle Nachbesserung, dass das im Bauordnungsrecht festgelegte Schutzniveau nur noch als Grundlage für den Bau von Gebäuden dienen soll und die Bauherren mehr Ermessensspielraum bekommen, kommt gut an. Am allerliebsten würde der Hauptverband den E-Ansatz der Normenaufweichung jedoch auf das Bauen generell ausdehnen und nicht nur auf einen einzigen Gebäudetyp bzw. eigentlich Vertragsmodell namens „Gebäudetyp E“ beschränken.

Ganz anders gelagert ist freilich die Kritik am Gebäudetyp E vonseiten des Verbands der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI). Zwar begrüßt auch der Installationsverband die Grundintention der Kosteneinsparung und Vereinfachung, doch verlangt er die Elektroinstallationen von den Kosteneinsparungen auszunehmen und hier nicht die kurzfristige Kosteneinsparung um (laut Verband) ca. 5 Prozent der Gesamtkosten im Neubau, sondern die langfristigen Energie- und Betriebskosten zum Maßstab zu machen. Und hier würde sich eine zukunftsfähige Elektroinstallation auszahlen – andernfalls lauerten Nachrüstungskosten auf die Bauherren, etwa durch einen nachträglich nötigen Einbau von Techniken wie Wärmepumpe, PV-Anlage, Stromspeicher oder Ladestation.

Zudem sieht der Verband Nomen nicht als Selbstzweck, wie die Gebäudetyp E-Befürworter in vielen Fällen, sondern als Garanten für Sicherheit, Qualität und Effizienz und wünscht sich daher dringend eine Präzisierung der haustechnischen Passagen des Gebäudetyp E-Entwurfs.

Die Bauherrenseite hat auch der Bauherrenschutzbund (BSB) im Blick, der sich zunächst erfreut zeigt, dass seine zuvor geäußerten Bedenken im aktuellen Entwurf zum Teil berücksichtigt worden seien. Vor allem die naheliegende Tatsache, dass es für Bauherren als Nicht-Fachleuten immer transparent sein muss, wenn und aus welchem Grund von Normen abgewichen werden soll, sei nun durch den Vertragscharakter besser gewährleistet.

Nach wie vor unzufrieden ist der Interessenverband der Häuslebauer aber mit der Kostentransparenz, die aus seiner Sicht nicht ausreichend gegeben ist. So müssen laut aktuellem Entwurf die möglichen Kostenvorteile, die sich aus den Abweichungen ergeben, noch nicht zwingend im Detail dargelegt werden – bisher ist ein pauschaler Schätzwert als ausreichend vorgesehen.

Mit der aktuell vorgesehenen Regelung warnt der Schutzbund davor, dass ohne detaillierte Kostendarstellung am Ende schlechter gebaut werden könnte, ohne dass der Bauherr dies aufgrund des Preisunterschieds erkennen könne. Wenn dann noch obendrein konventionelle Bauverträge künstlich verteuert würden, um Gebäudetyp E-Verträge verlockender aussehen zu lassen, würde der neue Gebäudetyp dem Ziel billigeren Bauens einen Bärendienst erweisen, spinnt der Verband sein Gedankenspiel zu Ende.

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