Das als „Heizungsgesetz“ öffentlich diskutierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) bringt 2026 große Veränderungen für private Vermieter. Diese betreffen indirekt auch die Versorgung mit Warmwasser und damit jedes deutsche Badezimmer, berichtet Gastautor Michael Gorski, Geschäftsführer von Badsanieren24.
Mit dem GEG 2026 gewinnt die Badsanierung an Bedeutung: Viele Warmwassersysteme hängen direkt an der Heiztechnik.
Bild: Freepik Kommt sie nun oder kommt sie nicht? Seit Monaten wird heftig darüber gestritten, ob neue Heizungen künftig zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen müssen. In der Diskussion geht dabei oft der Blick auf die Fakten verloren. Fakt ist: Nach dem Wortlaut des aktuellen GEG, das 2023 noch von der früheren Ampel-Koalition beschlossen wurde, greift in deutschen Großstädten bereits spätestens ab 1. Juli 2026 die Pflicht.
Legt eine Kommune ihren Wärmeplan früher fest, kann die Vorgabe auch schon vor dem 1. Juli 2026 gelten. Viele größere Städte in Deutschland haben ihre kommunale Wärmeplanung längst in trockenen Tüchern – Vorreiter war Freiburg bereits im Jahr 2021. Auch in Rostock, Karlsruhe, Stuttgart oder München haben die kommunalen Politiker und Verwaltungen die entsprechenden Konzepte bereits beschlossen.
180-Grad-Kehrtwende beim Heizungsgesetz mehr als unwahrscheinlich
Die neue Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat zwar angekündigt, das GEG reformieren zu wollen. Doch ein kompletter Bruch mit der Politik ihres Vorgängers Robert Habeck von den Grünen scheint auf diesem Gebiet dennoch sehr unwahrscheinlich – dafür ist die Zeit bereits zu weit fortgeschritten, die Klimakrise zu bedrohlich und zu greifbar sowie der Wechsel vieler Bundesbürger hin zur Wärmepumpe bereits beschlossen. An der Grundrichtung wird auch die neue Bundesregierung nichts mehr ändern und ändern wollen: Fossile Heizsysteme haben in Neubauten und bei Heizungstausch langfristig keinen Platz mehr. Gleichfalls wird es vermutlich noch mehr Technologieoffenheit geben – und damit keine Gleichsetzung mehr zwischen „Heizungsgesetz“ und „Wärmepumpengesetz“.
Was ändert sich 2026 beim Warmwasser durch das GEG?
Die Änderungen im Gebäudeenergiegesetz für 2026 betreffen nicht nur die Anlagen im Heizungskeller von Häusern, sondern auch andere wichtige Bereiche in Häusern oder vermieteten Wohnungen – allen voran im Badezimmer.
Zwar gilt das GEG nicht direkt für das Warmwasser, da das Gesetz sich auf die Heizungsanlagen konzentriert. Allerdings können die veränderten regulatorischen Anforderungen des Bundes auch die Effizienz und den Umstieg zu erneuerbaren Energien im Bereich des Warmwassers beeinflussen. Der Grund: Viele Heizungsanlagen beinhalten die Warmwasserbereitung. Es ist daher wichtig und letztlich kosteneffizient, die gesamte Wärmeversorgung zu berücksichtigen, um die neuen Anforderungen zu verstehen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um die Heizungsanlagen auf die neuen Standards zu bringen.
Das Motto: Was irgendwann sein muss, muss sein. Dann ist es aber auch wichtig, alle Systeme eines Hauses – vom Heizen bis zum Aufbereiten des Warmwassers – aus einem Guss zu betrachten und zu planen. So lassen sich Zeit und letztlich Kosten sparen. Das GEG und die sich daraus ergebenen Maßnahmen sind ein guter Anlass, auch die technischen und energetischen Abläufe im Badezimmer, bei Dusche oder Wanne auf den technisch wie ökologisch modernen Stand zu bringen.
Über den Autor:
Michael Gorski ist Geschäftsführer der Badsanieren24 GmbH und verantwortet Strategie, Produktentwicklung und Qualitätssicherung. Mit langjähriger Praxis in der Badmodernisierung verbindet er technisches Know-how mit klaren Prozessstandards. In seinen Fachbeiträgen vermittelt er präzises, umsetzbares Wissen rund um Badplanung, Sanierung und moderne Ausstattungslösungen.