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News vom 23.01.2026

EU-weit vereinheitlicht: Ausweise mit Skala von A bis G gelten ab Mai 2026

Neue Energieausweise für Gebäude werden Pflicht

Ab Mai 2026 ändern sich die Energieausweise für Gebäude in der gesamten EU. Dann zeigt eine Skala von A bis G die Energieeffizienz an. Bisher galt eine Skala von A+ bis H. Die neuen Bewertungsklassen entsprechen denen von Haushaltsgeräten.

Ab Mai 2026 haben Energieausweise eine neue Skala. Sie spiegeln die Energieeffizienz eines Gebäudes wieder.<br />Bild: Zukunft Altbau
Ab Mai 2026 haben Energieausweise eine neue Skala. Sie spiegeln die Energieeffizienz eines Gebäudes wieder.
Bild: Zukunft Altbau

Energieausweise sind in mehr Fällen vorzulegen. Ausweistypen bleiben gleich

Vom Staubsauger bis zum Wohnhaus gibt es also künftig die gleichen Energieeffizienzskalen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Ebenfalls neu: Energieausweise sind künftig auch bei der Verlängerung von Mietverträgen, bei einer größeren Renovierung sowie für viele öffentliche Gebäude vorgeschrieben. Die neuen Vorgaben stammen aus der überarbeiteten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), die alle Mitgliedstaaten bis spätestens 29. Mai 2026 in nationales Recht umsetzen müssen. Gebäudeenergieberaterinnen und -berater und andere Fachleute können die Ausweise ausstellen. Sie sind zehn Jahre lang gültig.

Fragen beantwortet das Team von Zukunft Altbau kostenfrei am Beratungstelefon unter 08000 12 33 33 (Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr) oder per E-Mail an beratungstelefon@zukunftaltbau.de.

Ein Energieausweis zeigt an, wie energieeffizient ein Gebäude ist. Daraus lassen sich Rückschlüsse auf den energetischen Zustand des Hauses und die zu erwartenden Energieverbräuche und -kosten ziehen. Verpflichtend ist der Ausweis für alle, die ihr Gebäude neu vermieten, verkaufen oder verpachten wollen. Ein gültiger Energieausweis muss bereits bei der ersten Besichtigung vorliegen. Auch in Immobilienanzeigen auf kostenpflichtigen Internetseiten oder in Zeitungen müssen die Ausweisdaten in Teilen stehen.

Neu ist, dass Energieausweise erforderlich sind, wenn Mietverträge verlängert werden oder größere Renovierungen erfolgt sind. Das ist der Fall, wenn mehr als ein Viertel der Gebäudehüllfläche saniert wird oder die Maßnahmen ein Viertel des Gebäudewerts betreffen. Auch Gebäude, die sich im Eigentum von öffentlichen Einrichtungen befinden oder von diesen genutzt werden, brauchen einen Energieausweis. Fehlt der Ausweis, drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Wer sein Gebäude selbst bewohnt, braucht keinen Ausweis.

Neue Skala erleichtert Einschätzung der Energieeffizienz

Da Energieausweise zehn Jahre gültig sind, bleibt die alte Skala von A+ bis H auch nach Mai 2026 noch einige Jahre im Umlauf. Neue Ausweise verwenden dann jedoch die aktualisierte Klassifizierung. Klasse A wird ausschließlich Nullemissionsgebäuden vorbehalten sein. Klasse G soll die energetisch schlechtesten fünfzehn Prozent des Gebäudebestands eines Landes abbilden. Die übrigen Gebäude werden in etwa gleich großen Anteilen den Klassen B bis F zugeordnet. Die konkreten Schwellenwerte legen die einzelnen Mitgliedstaaten auf Basis der EU-Vorgaben fest, sie können sich also von Land zu Land unterscheiden. Gleich bleibt die Einfärbung: Ist die Skala Rot, handelt es sich um ein energetisch ungünstiges Gebäude, Grün steht für einen energetisch sehr guten Zustand.

Die Einführung der neuen Energieklassen ersetzt keine bestehenden gesetzlichen Pflichten. Vorgaben aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), etwa zu erneuerbaren Energien beim Heizungstausch oder zu Austauschfristen alter Heizkessel, bleiben unverändert bestehen. „Die Energieeffizienzskala ist ein Informationsinstrument: Sie zeigt auf einen Blick, wie gut oder schlecht ein Gebäude im Vergleich zum nationalen Bestand abschneidet“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Die neue Skala kennen viele bereits von Elektrogeräten wie Waschmaschinen und Geschirrspüler. Das erleichtert die Einordnung.“

Das leistet ein Bedarfsausweis

Unverändert bleiben die beiden Typen von Energieausweisen: Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Beide zeigen die energetische Qualität von Wohngebäuden anhand der Skala an, berechnet werden sie aber auf unterschiedlicher Basis. Modernisierungsempfehlungen sind Bestandteil beider Energieausweise. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer können in einigen Fällen frei wählen, welchen Ausweis sie ausstellen lassen.

In den meisten Fällen ist der Bedarfsausweis Pflicht vor allem bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Er gibt den berechneten Energiebedarf anhand des baulichen Zustandes und der Heiztechnik wieder. Das lässt genaue Rückschlüsse auf den energetischen Zustand sowie erwartbare Verbräuche und Kosten unabhängig vom Verbrauchsverhalten zu. Der Bedarfsausweis ist zwar teurer als ein Verbrauchsausweis, da eine Analyse des Gebäudes vor Ort durch eine Fachperson nötig ist, er ist aber auch aussagekräftiger. Abhängig von Größe und Komplexität des Gebäudes fällt in der Regel ein niedriger dreistelliger Betrag an.

Wann ein Verbrauchsausweis sinnvoll ist

Für größere Mehrfamilienhäuser mit fünf oder mehr Wohneinheiten ist ein Verbrauchsausweis zulässig. Dazu muss das Gebäude mindestens die Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung aus dem Jahr 1977 erfüllen – entweder wurde es zu einem späteren Zeitpunkt gebaut oder entsprechend energetisch verbessert.

Der Verbrauchsausweis zeigt, wie viel Energie die Heizung in drei aufeinanderfolgenden Jahren durchschnittlich verbraucht hat und damit, wie viele CO2-Emissionen tatsächlich entstanden sind. Das ist für nachfolgende Bewohnerinnen und Bewohner nur bedingt aussagekräftig – sie können je nach individuellem Bedarf deutlich mehr oder weniger heizen. Der Vorteil bei Mehrparteienhäusern: Hier bestehen durch die Vielzahl der Wohnung unterschiedliche Verbrauchsprofile. Der Durchschnitt der Verbrauchswerte aus den Wohnungen bildet deshalb einen guten Richtwert, welche Energieverbräuche tatsächlich zu erwarten sind. Für beide Ausweistypen gilt: der reale Verbrauch kann sich je nach Lage der Wohnung im Gebäude und dem jeweiligen Flächenanteil an der Außenhülle erheblich unterscheiden.

Bei vielen Gebäuden ist es sinnvoll, bei der Ausstellung eines Energieausweises eine Gebäudeenergieberatung durchführen zu lassen. Sie zeigt, welche energetischen Maßnahmen sich lohnen. Eine ganzheitliche Beratung hilft, Modernisierungsschritte sinnvoll zu planen und langfristige Investitionsentscheidungen vorzubereiten.

Aktuelle Informationen zur energetischen Sanierung von Wohnhäusern gibt es auch auf www.zukunftaltbau.de.

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