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News vom 05.02.2026

Erste Anlagen fallen seit Januar 2026 unter die Prüfpflicht

Wärmepumpen in größeren Gebäuden müssen nach zwei Jahren Betrieb gecheckt werden

Nicht nur fossil betriebene Heizungen in größeren Gebäuden müssen regelmäßig geprüft werden – die Pflicht gilt auch für Wärmepumpen. Die ersten Anlagen sind im Januar 2026 unter die Prüfpflicht gefallen.

Bild: Zukunft Altbau
Bild: Zukunft Altbau

Zukunft Altbau: Fachpersonen sichern effizienten Betrieb

Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer müssen die Anlagen nach einer vollständigen Heizperiode, spätestens aber zwei Jahre nach der Inbetriebnahme, untersuchen lassen. Die Regelung betrifft wassergeführte Luft-, Wasser- und Erdreichwärmepumpen, die nach dem 31. Dezember 2023 in größeren Gebäuden ab sechs Wohnungen eingebaut wurden. Sie gilt auch für Gebäudenetze mit mindestens sechs angeschlossenen Wohneinheiten. Gesetzliche Grundlage ist der Paragraf 60a des Gebäudeenergiegesetzes. Die Prüfung soll einen effizienten Betrieb sicherstellen. Ausgenommen sind Brauchwasser-Wärmepumpen und Luft-Luft-Wärmepumpen, sogenannte Klimageräte, sowie Wärmepumpen, die einer Fernkontrolle unterliegen.

Fragen beantwortet das Team von Zukunft Altbau kostenfrei am Beratungstelefon unter 08000 12 33 33 (Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr) oder per E-Mail an beratungstelefon@zukunftaltbau.de.

Wärmepumpen werden immer beliebter. Von Januar bis Oktober 2025 haben Hersteller in Deutschland 255.000 Geräte abgesetzt. Das ist ein Plus von 32 Prozent gegenüber dem gesamten Vorjahr. Damit überrundet der Wärmepumpenabsatz erstmals die Anzahl der verkauften fossil betrieben Heizungen. Gas- und Ölheizungen kamen im gleichen Zeitraum zusammen nur auf 248.500 Modelle, so der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH).

Ob kleine oder große Wohngebäude: Wärmepumpen immer beliebter

In neuen Ein- und Zweifamilienhäusern sind Wärmepumpen inzwischen mit Abstand der am häufigsten installierte Heizungstyp. In neu errichteten Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten ist die Entwicklung ebenfalls angekommen. 2024 machte der Wärmepumpenanteil bereits knapp die Hälfte aus. Geringer ist der Anteil in bestehenden Mehrparteienhäusern, obwohl auch hier ein Aufwärtstrend zu beobachten ist. Ist in diesen Gebäuden die Gasetagenheizung oder eine fossil betriebene Zentralheizung veraltet, kann eine Wärmepumpe eine gute Lösung sein.

Voraussetzung für einen erfolgreichen Wärmepumpenbetrieb in Mehrparteienhäusern ist jedoch eine sorgfältige Planung. Sie ist deshalb so wichtig, weil diese Gebäude aufgrund der größeren Anzahl an Wohnungen höhere Anforderungen an die Warmwasserbereitung haben. Zudem ist die Gewinnung der Umweltwärme für diese Gebäude komplexer als bei kleinen. Größere Gebäude haben einen höheren Heizbedarf, entsprechend steigen Leistung und Größe der Außeneinheiten der Wärmepumpen. Einen passenden Aufstellort zu finden, ist da nicht ganz einfach.

Prüfung sichert effizienten Anlagenbetrieb

Der Gesetzgeber hat daher für größere Gebäude eine Prüfpflicht für Wärmepumpen erlassen. Diese stellt sicher, dass die Anlage effizient läuft und nicht unnötig Strom verbraucht. Sie erfolgt nach der ersten Prüfung alle fünf Jahre. Zum Umfang gehören unter anderem das Überprüfen der Regelparameter wie Heizkurve, Heizgrenztemperatur und Pumpeneinstellung sowie der Nachweis eines hydraulischen Abgleichs. Fachpersonen werten zudem die Jahresarbeitszahl aus und geben Hinweise zur Optimierung, falls größere Abweichungen zu den erwarteten Werten auftreten. Die Hinweise umfassen das Verhalten der Nutzenden, die Optimierung der Heizungsanlage bis zu möglichen Verbesserungen an der Gebäudehülle. Auch Kältemittelfüllstand, elektrische Anschlüsse und die Außeneinheit stehen auf der Liste. Stellen die Fachleute einen Optimierungsbedarf fest, ist dieser innerhalb von einem Jahr umzusetzen.

Fachleute wie Schornsteinfeger, Heizungs- und Kälteanlagenbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer, Elektrotechniker oder Energieberatende dürfen die Prüfungen durchführen. Sie müssen jedoch eine Fortbildung absolviert haben, in der die Prüfung von Wärmepumpen ein Bestandteil ist. Das Ergebnis der Prüfung wird schriftlich dokumentiert.

Aktuelle Informationen zur energetischen Sanierung von Wohnhäusern gibt es auch auf www.zukunftaltbau.de.

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