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News vom 24.09.2003

Umweltministerium verlängert Zuschüsse für Solarwärmeanlagen


Kein Fristende am 15.10.03.

Das Bundesumweltministerium hat die Antragsfrist für Zuschüsse zum Erwerb von Solarwärmeanlagen nach Angaben der Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft e.V. (UVS) bis zum 31.12.2003 verlängert. Nach den bisher geltenden Richtlinien konnten die Gelder nur bis zum 15. Oktober 2003 beantragt werden. Mit einer Solarwärmeanlage lässt sich ein Großteil der Warmwasserbedarfs im Haushalt decken.

Das über Einnahmen aus der Ökosteuer finanzierte Marktanreizprogramm gewährt Käufern einer Solarwärmeanlage Zuschüsse von 125 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche. Entscheidend ist nach Mitteilung der UVS der Zeitpunkt der Antragstellung. Der Antrag muss vor Beginn der Investition beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Eschborn gestellt werden. Die UVS empfiehlt Interessenten, noch dieses Jahr einen Antrag zu stellen, denn nach Erhalt des Bewilligungsbescheides hat der Investor noch neun Monate Zeit um die Anlage zu erwerben und in Betrieb zu nehmen. Für Anträge, die ab dem 01.01.04 gestellt werden, greift der niedrigere Zuschuss von 110 Euro pro Quadratmeter. Detaillierte Informationen zu den Fördermitteln und zur Solartechnik bietet der kostenfreie und herstellerneutrale Internetratgeber www.solarfoerderung.de der bundeseigenen KfW-Bankengruppe und der UVS.

Eine gut geplante Solarwärmeanlage kann nach UVS-Angaben in Deutschland über das Jahr gesehen 60% des Wassers zum Duschen und Waschen erwärmen. Von Mai bis September ist die vollständige Deckung des Warmwasserbedarfs über eine normale Dimensionierung bei 1 bis 1,5 m² Kollektorfläche pro Person kein Problem. Im Winter dient die Solaranlage meist nur der Vorerwärmung des Kaltwassers, der Rest kommt von der konventionellen Heizung. Qualitativ hochwertige Solaranlagen können noch nach über 30 Jahren Wärme produzieren. Auf die Funktionsfähigkeit der einzelnen Komponenten einer Solaranlage geben viele Hersteller eine mehrjährige Garantie.

In diesem Zusammenhang macht das gemeinnützige Solarenergie Informations- und Demonstrationszentrum SOLID nochmals auf die weiteren Förderungen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ((BAFA, www.bafa.de) aufmerksam. Unter das Marktanreizprogramm fallen ebenso folgende Förderungen:
  • Biomasseanlagen
    Zuschüsse werden nur für automatisch beschickte Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis zu einer Nennwärmeleistung von 100 kW gewährt. Der Zuschuss beträgt 55 Euro je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 1.500 Euro bei Anlagen mit einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90%. Anlagen bis 50kW Nennwärmeleistung sind nur förderbar, soweit es sich um Zentralheizungsanlagen handelt. Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung durch nicht rückzahlbare Zuschüsse (Projektförderung).
    Antragberechtigt: Privatpersonen, freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen nach der Definition der europäischen Gemeinschaften, die Eigentümer, Pächter oder Mieter der Anwesen sind, auf denen die Anlagen errichtet werden sollen oder Energiedienstleister für die Anlagen sind, die bei den Antragsberechtigten
    errichtet werden sollen.
    Ausgeschlossen: Gebietskörperschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts, die sich überwiegend im Eigentum von Gebietskörperschaften befinden; Kirchengemeinden und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
  • Photovoltaikanlagen (Sonne in den Schulen)
    pauschal 3.000 Euro je Einzelanlage, Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung durch nicht rückzahlbare Zuschüsse (Projektförderung).
    Antragsberechtigte: Für Berufsschulen, Technikerschulen, Berufsbildungszentren, überbetriebliche Ausbildungsstätten bei den Kammern und für allgemeinbildende Schulen (einschließlich Grundschulen) die jeweiligen Träger.
Anträge gibt es bei: www.bafa.de oder auch bei solid (www.solid.de)

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