Bayerischer Gemeindetag "abgewatscht". Das Bayerische Staatsministerium des Innern stellte in einem Schreiben v. vom 22.07.2003 klar, das generell keine Gründe der Volksgesundheit einer Nutzung des Regenwassers zum Wäschewaschen im privaten Haushalt entgegenstehen. Das Staatsministerium reagierte damit auf Aussagen des Bayerische Gemeindetags, der in der Gemeindetagszeitung 1/2003 allen bayerischen Gemeinden empfohlen hatte künftig keine Erlaubnis mehr für die Nutzung von Regenwasser für die Waschmaschine zu erteilen und bereits erteilte Befreiungen zurückzunehmen. Grundlage dieser Empfehlung waren Gründe der Volksgesundheit. Die Fachvereinigung Betriebs- und Regenwassernutzung e.V. und der Fachverband SHK Bayern haben daraufhin eine Stellungnahme beim Bayerischen Staatministerium abgefordert. Das Bayerische Staatsministerium folgt in seinen Ausführungen der Trinkwasserverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit.
Im Klartext bedeutet dies auch für Bayern:
- Der Verbraucher entscheidet in eigener Verantwortung, ob er die Wäsche mit Regenwasser wäscht.
- In jedem Haushalt muss zusätzlich die Möglichkeit bestehen, zum Waschen der Wäsche auch Trinkwasser zu nutzen.
- Das Wasserversorgungsunternehmen(WVU) kann eine Teilbefreiung nur dann ablehnen, wenn diese für das WVU wirtschaftlich unzumutbar wäre, besondere Rechtsvorschriften entgegenstehen oder im speziellen Einzelfall Gründe der Volksgesundheit geltend gemacht werden können.
Das Versorgungsunternehmen durch die Regenwassernutzung in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind, wäre erst einmal nachzuweisen und scheint aus heutiger Sicht genauso abwegig wie ein Gefährdungsszenario der Volksgesundheit durch die Regenwassernutzung.