Das barrierefreie Bad ist wohl eine der schwierigsten Planungsaufgaben in der SHK-Praxis. Ob Neubau oder Sanierung, ob Privatbad oder Bad in einem öffentlichen Gebäude: Die Anforderungen an Maße, Ausstattung und Materialien sind klar vorgegeben, und sie müssen von jedem ausführenden Betrieb sicher beherrscht werden. Wer die Normen kennt und sie richtig anwendet, macht keine Planungsfehler, die dann später in der Ausführung teuer werden.
DIN 18040 als Planungsgrundlage
Haltesysteme: Anforderungen an Lage und Tragfähigkeit
Die Normen für barrierefreies Bauen in Deutschland sind in der DIN 18040 geregelt, die aus drei Teilen besteht. Teil 1 (2010) gilt für öffentlich zugängliche Gebäude, Teil 2 (2011) für Wohngebäude, Teil 3 für öffentliche Verkehrsräume. Für die Sanitärräume in Wohngebäuden gibt Teil 2 die Mindestmaße vor. Vor jedem Sanitärobjekt ist eine Bewegungsfläche von mindestens 120 x 120 cm vorzusehen. Die Maße für bodengleiche Duschen betragen mindestens 90 x 90 cm, empfohlen werden 120 x 120 cm. Die lichte Türbreite beträgt mindestens 90 cm. Hochwertige Handläufe aus Edelstahl sind in der barrierefreien Badplanung frühzeitig in die Leistungsbeschreibung aufzunehmen. Materialwahl ist entscheidend für Haltbarkeit und Einhaltung hygienischer Vorgaben im Nassbereich. Wer diese Entscheidung erst in der Ausführungsphase trifft, macht sich u. U. das Leben schwer mit Lieferverzögerungen und baulichen Anpassungen der Wandkonstruktion.
Wird die rollstuhlgerechte Ausführung (Kennzeichnung „R") gefordert, erhöht sich die Anforderung an die Bewegungsfläche auf 150 x 150 cm. Diese Differenzierung spielt bei geförderten Maßnahmen eine große Rolle: Das KfW-Programm 455-B unterscheidet zwischen den Ausführungsstufen „barrierefrei" und „barrierefrei R" mit unterschiedlichen Fördersätzen bis 6.250 Euro bzw. 12.500 Euro je Maßnahme (Stand 2024).
Haltesysteme: Anforderungen an Lage und Tragfähigkeit
Stütz- und Haltesysteme sind im barrierefreien Bad kein freiwilliger Ausstattungsgegenstand, sie sind zwingend normativ gefordert. Entlang der Längsseiten des WC-Beckens fordert DIN 18040-2 beidseits klappbare Stützgriffe in einer Montagehöhe von etwa 85 cm, was einer Höhe von rund 28 cm über der Sitzhöhe des Beckens entspricht. Im Duschbereich sind fest stehende oder klappbare Haltegriffe in ähnlicher Höhe vorzusehen.
Die Produkte sind gemäß DIN EN 12182 zu prüfen. Sie müssen eine statische Belastung von mindestens 1 kN, etwa 100 kg, dauerhaft aufnehmen können. Dieser Wert ist keine Empfehlung, sondern Mindestanforderung, die sich bei der Verwendung geprüfter Produkte mit entsprechendem Prüfnachweis belegen lässt. Wandverankerungen müssen zwingend auf tragfähigen Unterkonstruktionen erfolgen. Nachträgliche Dübellösungen in Leichtbauwänden ohne Verstärkungsplatte wirken sich auf diese Lastwerte in der Praxis nicht zuverlässig aus.
Die Montagehöhe richtet sich nach dem Gebrauchswert. Klappgriffe neben dem WC dürfen in ausgeklapptem Zustand die normativ geforderte Bewegungsfläche nicht einschränken. Im Duschbereich haben sich L-förmige oder kombinierte horizontale und vertikale Anordnungen bewährt, weil sie sowohl das sichere Einsteigen als auch das Abstützen beim Waschen in verschiedenen Körperlagen möglich machen.
Edelstahlgüten für Feuchträume: V2A oder V4A?
Für Haltesysteme in Sanitärräumen kommen eigentlich nur zwei Edelstahlgüten zur Anwendung: 1.4301 (V2A) und 1.4401 (V4A). V2A eignet sich für Innenräume mit normaler Luftfeuchtigkeit und sporadischer Nassexposition. In Bereichen mit chlorhaltigen Reinigungsmitteln, dauernd feuchter Belastung und regelmäßigem Desinfektionsmitteleinsatz, etwa in Pflegebädern, ist V4A die technisch richtige Wahl. Der Molybdänanteil von rund 2 bis 3 % erhöht die Beständigkeit gegen Lochkorrosion, die bei V2A unter diesen Bedingungen auftreten kann.
Die Oberflächenqualität beeinflusst die Hygiene, nicht nur die Optik. Elektropolierte Oberflächen mit einem Ra-Wert unter 0,5 µm gelten als hygienisch vorteilhafter, weil Biofilme weniger gut haften. Geschliffene Oberflächen mit Körnung 240 oder feiner sind für Standardanwendungen eine praxistaugliche Alternative. Gebürstete Oberflächen haben mikroskopisch kleine Rillen, die im klinischen oder pflegenden Bereich kritisch bewertet werden.
Planungsbüros und ausführende Betriebe sollten Werkstoffgüte, Oberflächenausführung und Prüfnachweis nach DIN EN 12182 bereits in der Leistungsbeschreibung festhalten. Eine vollständige Übergabedokumentation aus Konformitätsnachweisen, Montageplänen und Herstellerangaben zu Reinigung und Pflege gehört zum Standard einer sauberen Abnahme im barrierefreien Wohnungsbau.