Viele Hauseigentümer stellen sich die Frage: Lässt sich meine Bude aus den 70/80ern denn überhaupt wirtschaftlich mit einer Wärmepumpe versorgen? Die Antwort hängt nicht vom Baujahr ab, sondern von einer Reihe messtechnisch feststellbarer Parameter, die vor jeder Investitionsentscheidung müssen geprüft werden. Wer diese Prüfung ausspart, riskiert eine überdimensionierte Anlage mit miserablen Wirkungsgraden und damit dauerhaft hohen Betriebskosten.
Heizlast und Vorlauftemperatur: Die zwei entscheidenden Größen
Bevor eine solche Anlage geplant werden kann, muss eine normgerechte Heizlastberechnung erfolgen. Die Heizlast nach DIN EN 12831 ist die Grundlage der Dimensionierung des Wärmeerzeugers und damit auch für die Berechnung der Ventileinstellungen beim hydraulischen Abgleich. Bei Bestandsgebäuden kann das vereinfachte Berechnungsverfahren nach DIN EN 12831-1 (Abschnitt 7/8) zur Anwendung kommen, das sich mit einer Software berechnen lässt. Pauschale Schätzwerte in Baujahren sind dabei kein gleichwertiger Ersatz. Haustechnik Verstehen
Die zweite Schlüsselgröße ist die Systemvorlauftemperatur. Bei Altbauten ist es oft notwendig, die Dämmung zu verbessern, um eine niedrige Vorlauftemperatur von unter 35 °C zu erreichen. Nur so können die Anlagen hohe Jahresarbeitszahl-Werte (JAZ) erzielen. Dieser Zusammenhang wird deutlich, wenn man sich die Zahlen anschaut: Wärmepumpen verlieren bis zu 3 Prozent ihrer JAZ für jedes Kelvin, um das die Vorlauftemperatur zu hoch ist. Fehlt der hydraulische Abgleich, kann das den Energieverbrauch um 10 bis 25 Prozent erhöhen.
Ob ein Bestandsgebäude diese Temperaturgrenze erreichen kann, hängt vom Zustand der Dämmung, der Größe der Fenster und der Art der Heizflächen ab. Alte Radiatoren, die für Vorlauftemperaturen von 90/70 °C konzipiert wurden, sind für den Betrieb mit einer Wärmepumpe ungeeignet. Stattdessen sollten moderne Flächenheizungen oder leistungsfähige Niedertemperatur-Heizkörper angestrebt werden.
Hydraulischer Abgleich und Elektroinstallation: Was für Bestandsgebäude nötig ist
Wenn sich jemand für eine Wärmepumpe in Essen entscheidet, muss er nicht nur die Heizfläche berücksichtigen, sondern auch das gesamte Rohrnetz im Auge behalten. Ist das vorhandene Rohrnetz nicht richtig dimensioniert, kann die Wärmepumpe entweder zu niedrigtemperaturig arbeiten oder im ineffizienten Teillastbetrieb laufen. Fehlender hydraulischer Abgleich ist die häufigste Ursache hierfür. Der hydraulische Abgleich nach Verfahren B auf Grundlage der Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 kann den Energieverbrauch um 5 bis 20 % reduzieren und die Vorlauftemperatur um 3 bis 8 K absenken.
Gleichzeitig sollten die elektrischen Anschlussbedingungen geprüft werden. Wärmepumpen benötigen einen eigenen Stromkreis mit entsprechender Absicherung, in der Regel 16 A oder 20 A je Phase. Der Einbau einer smarten Steuerung und eines zweiten Stromzählers für den Wärmepumpentarif sind freiwillige, aber wirtschaftlich lohnende Vorkehrungen. Eine neue technische Anforderung gilt seit dem 1. Januar 2025: Gefördert werden dann nur Wärmepumpen, die an ein zertifiziertes Smart Meter Gateway angeschlossen werden können. Ab Januar 2028 gilt zudem: Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln sind dann nur noch förderfähig, dazu zählt das verbreitete Kältemittel R290 (Propan) ebenso wie Isobutan (R600a) oder Ammoniak (R717).
Bundesförderung BEG: Förderbedingungen und Antragsverfahren
Die im Januar 2024 in Kraft getretene Förderrichtlinie der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gilt auch 2026 weiter. Bis mindestens 2029 sollen die Förderungen weiterlaufen. Alle Programme setzen sich aus mehreren Bausteinen zusammen, der Basis-Fördersatz liegt einkommensunabhängig bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Wer bis Ende 2028 mit dem Heizungstausch beginnt, erhält zusätzlich einen beschleunigten Bonus von 20 Prozent, der danach alle zwei Jahre um 3 Prozent sinkt. In der Praxis können damit bis zu 70 Prozent der Investition gefördert werden.
Der Antrag muss vor Arbeitsbeginn bei der KfW gestellt werden. Die ausführende Fachfirma gibt dazu alle erforderlichen Daten zum Heizungstausch in ein Prüftool der KfW ein. Nach positiver Begutachtung wird den Eigentümern eine Bestätigung zum Antrag (BzA) ausgehändigt, mit der die KfW-Förderung beantragt werden kann. Die normgerechte Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 ist Grundvoraussetzung zum hydraulischen Abgleich und für die Förderung durch BEG, BAFA oder KfW.
Wer die Planung sorgsam betreibt, die technischen Voraussetzungen realistisch einschätzt und rechtzeitig den Förderantrag stellt, findet in der Wärmepumpe auch im Bestandsbau eine langfristig wirtschaftliche Lösung. Der erste Schritt bleibt die professionelle Vor-Ort-Analyse durch einen SHK-Fachbetrieb mit entsprechend nachgewiesener Kompetenz in der Wärmepumpenplanung.