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News vom 23.07.2026

Wärmepumpe – was jetzt bei der Förderung wichtig ist

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt auch künftig eine wichtige Unterstützung für Eigentümer, die ihre alte Heizungsanlage gegen eine Wärmepumpe austauschen möchten. Ab dem 21. Juli 2026 gelten dazu neue Vorgaben. Für bereits weit fortgeschrittene Projekte ist eine Übergangsregelung vorgesehen. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf den aktuellen Planungsstand.

<br /><br />Quelle: VZ NRW/adpic


Quelle: VZ NRW/adpic

„Trotz der Änderungen bleibt die Wärmepumpe eine langfristig attraktive Heizlösung – wer bereits Unterlagen für die Förderung vorbereitet hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen noch von den bisherigen Konditionen profitieren“, sagt Florian Bublies, Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW. „Wer sich erst am Anfang der Planung befindet, sollte die neuen Regelungen kennen und die nächsten Schritte sorgfältig vorbereiten.“ Auf welche Dinge es dabei ankommt, hat die Verbraucherzentrale NRW in fünf Tipps zusammengestellt.

Förderbestandteile genau prüfen

Die neuen Förderbedingungen gelten ab dem 21. Juli 2026. Deshalb sollten Eigentümer:innen frühzeitig prüfen, welche Regelungen für das eigene Vorhaben gelten. Die Grundförderung bleibt mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten bestehen. Gleichzeitig werden die förderfähigen Investitionskosten abgesenkt. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt zunächst von 20 auf 16 Prozent. Anschließend soll er ab dem 1. Februar 2027 sowie danach jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres um weitere vier Prozentpunkte reduziert werden. Ab dem 1. August 2028 soll dieser Bonus vollständig entfallen. Darum ist es wichtig, sich frühzeitig über die aktuellen Förderbestandteile zu informieren.

Einkommensbonus richtig einordnen

Mit der Reform der BEG-Förderung wird auch der Einkommensbonus neu gestaffelt. Dabei sollten Hausbesitzer:innen prüfen, welche Einkommensklasse auf den eigenen Haushalt zutrifft. Bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 30.000 Euro beträgt der Bonus künftig 40 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, entsprechende Haushalte mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren erhalten zusätzlich 40 Prozent Bonus. Zwischen 30.001 und 40.000 Euro bleibt es bei den 30 Prozent Grundförderung, Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind erhalten in diesem Einkommensbereich aber ebenfalls weitere 40 Prozent Bonus. Zwischen 40.001 und 50.000 Euro gibt es künftig einen Bonus von 10 Prozent, mit Kind sogar zusätzlich 30 Prozent. Zwischen 50.001 und 60.000 Euro erhalten ausschließlich Haushalte mit Kind noch zehn Prozent Bonus. Darüber hinaus wird bei mindestens einem minderjährigen Kind das maßgebliche zu versteuernde Einkommen einmalig um 10.000 Euro abgesenkt. Dadurch können mehr Familien von höheren Förderstufen profitieren.

Übergangsregelung und Boni beachten

Für bereits vorbereitete Projekte bleibt die Übergangsregelung für Eigentümer:innen besonders wichtig. Sie sollten deshalb den eigenen Projektstand genau prüfen. Besteht bereits eine Bestätigung zum Antrag (gBzA) der Förderbank KfW, behält diese ihre Gültigkeit für sechs Monate ab Erstellung und kann ab dem 21. Juli 2026 für einen Antrag zu den neuen Förderbedingungen verwendet werden. Dagegen verlieren bereits erstellte, nach dem 20. Juli 2026 nicht genutzte Technische Projektbeschreibungen (TPB) des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ihre Gültigkeit. Gleichzeitig entfallen zum 21. Juli 2026 einzelne Zuschläge. So wird der bisherige Effizienzbonus von fünf Prozent für Wärmepumpen abgeschafft. Künftig soll der Einsatz natürlicher Kältemittel verpflichtend sein. Auch der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen entfällt. Die geänderten Förderbausteine sind deshalb frühzeitig in die Planung miteinzubeziehen.

Förderobergrenzen kennen

Neben den einzelnen Förderbausteinen gelten weiterhin maximale Fördersätze. Auch diese Obergrenzen sind bei der Finanzierungsplanung zu berücksichtigen. Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 Euro beziehungsweise bis 40.000 Euro mit mindestens einem Kind können künftig einen maximalen Fördersatz von 80 Prozent erreichen. Für alle übrigen Antragsberechtigten bleibt die Obergrenze bei 70 Prozent. Welche Förderhöhe tatsächlich erreicht wird, hängt von den jeweils anwendbaren Förderbausteinen ab. Man sollte deshalb alle möglichen Boni gemeinsam betrachten.

Langfristige Vorteile im Blick behalten

Auch mit der neuen BEG-Förderung bleibt die Wärmepumpe eine zukunftssichere Heizlösung. Eigentümer:innen sollten deshalb nicht ausschließlich auf die Förderhöhe schauen. Wärmepumpen arbeiten effizient und nutzen überwiegend erneuerbare Energie zum Heizen. Dadurch sinkt langfristig die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und man spart Energiekosten. In Kombination mit einer Photovoltaikanlage oder einem günstigen Wärmepumpenstromtarif ergeben sich zusätzliche Vorteile. Ab dem ersten Quartal 2027 ist außerdem ein Wertschöpfungs-Bonus von 15 Prozent für Wärmepumpen vorgesehen, die in der Europäischen Union oder assoziierten Märkten gefertigt werden. Gleichzeitig soll die Grundförderung für Wärmepumpen aus Nicht-EU-Fertigung auf 15 Prozent sinken. In der Planungsphase empfiehlt es sich daher, neben der Förderhöhe auch die Herkunft des Systems zu berücksichtigen.

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