Laut dem Insolvenzverwalter der Overather Fröling GmbH & Co. - Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering - ist mit einem der insgesamt vierzig Kaufinteressenten "in wesentlichen Punkten Einigung erzielt" worden. Allem Anschein nach will die Frankfurter Beteiligungs-Holding FBH eine GmbH zur Übernahme des Heizsystemeherstellers gründen, auch die beteiligten Kreditinstitute sollen mit der Lösung einverstanden sein.
Lediglich die Entscheidung über die von den Investoren geforderte Bürgschaft durch das Land Nordrhein-Westfalen steht noch aus.
Dr. Niering ist optimistisch, dass das zuständige Ministerium einwilligt, schließlich habe Fröling seine Leistungsfähigkeit selbst unter den Insolvenz-Bedingungen bewiesen. Frölings Plus: Das große Vertrauen der Kunden, die dem Heizsystemehersteller trotz Insolvenz gut gefüllte Auftragsbücher bescheren.
Mit Landesbürgschaften kann ein Land "volkswirtschaftlich erwünschte Vorhaben" absichern. Beantragt wird eine Landesbürgschaft über eine Bank, die in ein Unternehmen investieren möchte, das Kreditrisiko jedoch absichern will.
Wie am Rande einer Betriebsversammlung bekannt wurde, sieht das Sanierungskonzept des potenziellen Investors auf der Basis von Einzelverträgen eine Lohnkürzung von fünf Prozent und fünf vergütungsfreie Stunden für gewerbliche Arbeitnehmer vor. Weiter sind über mehrere Jahre gestaffelte Lohnkürzungen von 15 bis 5 Prozent für Angestellte geplant. Bei Fröling haben seit der Insolvenz rund 75 Arbeitnehmer ihre Jobs verloren, rund 150 sind noch in Beschäftigung.