Die Tarifvertragsparteien des deutschen Baugewerbes haben sich am späten Abend des 14. Oktober 2003 auf neue Mindestlöhne geeinigt. Die Laufzeit des Mindestlohntarifvertrags wird bis zum 31. August 2006 verlängert. Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit hat den Tarifvertragsparteien zugesagt, die neuen Mindestlöhne schnellst möglich per Rechtsverordnung für allgemeinverbindlich zu erklären. Nach der gestern Abend erreichten Tarifeinigung bleibt der Mindestlohn West in den Jahren 2003 und 2004 unverändert bei 10,36 Euro (Mindestlohn I) bzw. 12,47 Euro (Mindestlohn II). Der Mindestlohn I bleibt im Osten ebenfalls in den Jahren 2003 und 2004 unverändert bei 8,95 Euro. Der umstrittene Mindestlohn II Ost wird ab dem 1. November 2003 auf 9,65 Euro deutlich gesenkt und zum 1. September 2004 auf 10,01 Euro wieder moderat angehoben. Zum 1. September 2005 werden sämtliche vier Mindestlöhne um 1,7 % angehoben. Sie liegen dann bei 10,54 Euro Mindestlohn I West bzw. 12,68 Euro Mindestlohn II West und 9,10 Euro Mindestlohn I Ost und 10,18 Euro Mindestlohn II Ost.
Der Verhandlungsführer der Arbeitgeber, ZDB-Vizepräsident Werner Kahl bewertete das Verhandlungsergebnis als zukunftsträchtige Lösung. "Damit haben die Tarifvertragsparteien gerade im Hinblick auf die bevorstehende EU-Osterweiterung eine tragfähige Lösung gefunden. Dem Treiben der ausländischen Billiglohnkonkurrenz wurde einmal mehr ein Riegel vorgeschoben."
Gleichzeitig wurde zwischen den Tarifvertragsparteien und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Einvernehmen erzielt, alle Einflussmöglichkeiten zu nutzen, um die Kontrollen zur Einhaltung der Mindestlohnbestimmungen effektiver zu gestalten. "Wir setzen sehr darauf, dass sich in diesem Ergebnis alle unsere Mitgliedsverbände wiederfinden können und dem Tarifvorschlag zustimmen, insbesondere aber diejenigen aus dem Osten, die sich von der alten Regelung überfordert fühlten." erklärte Kahl abschließend.
Der Vizepräsident des Sächsischen Baugewerbeverbandes, Uwe Nostitz, war mit dem Verhandlungsergebnis nicht zufrieden: "Wir haben uns von den Verhandlungen mehr versprochen, mussten allerdings feststellen, dass weder mit der Bauindustrie noch mit der Gewerkschaft ein Tarifabschluss möglich gewesen wäre. Erst durch die Intervention des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, ist dieser Vorschlag zustande gekommen. Es bleibt nun abzuwarten, ob unsere Verbandsgremien diesem zustimmen. Dies zu erreichen, wird nicht einfach sein."
Für den Vize-Präsidenten des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Prof. Thomas Bauer, ist die vorübergehende Senkung des Mindestlohns II in Ostdeutschland für qualifizierte Tätigkeiten von 10,01 auf 9,65 Euro vom 1. November 2003 bis zum 31. August 2004 ein "tragfähiger Kompromiss". Wichtig sei, dass nunmehr ein für alle Unternehmen vorhersehbarer und kalkulierbarer Anpassungspfad bis zum 31. August 2006 festliege.