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News vom 07.11.2003

Koalitionsstreit über erneuerbare Energien beigelegt


Förderung von Biomasseverstromung und Windkraft sinkt um 2% jährlich, Verbesserung bei Härtefallregelung zur EEG-Umlage.

Die Förderung erneuerbarer Energien wird zukünftig stärker ökonomischen Effizienzkriterien unterworfen. Besonders wichtig für die stromintensiven Branchen ist eine mittelstandsfreundliche Ausgestaltung der Härtefallregelung. Mit dem Kompromiss bei der EEG-Windförderung werden die Ziele des BMWA-Ausschreibungsmodells im Ergebnis erreicht:
  • Die bisher besonders hohe Windförderung an schlechten Standorten wird beendet.
  • Künftig werden nur noch Windstandorte gefördert, an denen mindestens 65% des gesetzlich vorgegebenen Referenzertrages erreicht werden.
  • Gleichzeitig wird ein zusätzlicher Anreiz für das Repowering an guten Küstenstandorten geschaffen. Damit wird der Ersatz alter, weniger effizienter Windkraftanlagen, die bis Ende 1995 in Betrieb gegangen sind, durch neue, bessere Anlagen wird beschleunigt.
  • Die Degression der Windförderung wird verstärkt: Künftig werden die Einspeisevergütungen jährlich um 2% sinken.
Bei Fotovoltaik wird die EEG-Förderung verbessert, um die aufwärts gerichtete Marktentwicklung dieser Zukunftsbranche nach Auslaufen des 100.000-Dächer-Solarstromprogramms weiter voranzutreiben.

Die Förderung der Stromerzeugung aus Biomasse wird stärker technologiebezogen differenziert und die jährliche Degression der Förderung verstärkt: Auch hier werden die Einspeisevergütungen zukünftig jährlich um 2% sinken. Darüber hinaus wird der Förderzeitraum bei Biomasse auf 15 Jahre verkürzt.

Für stromintensive Unternehmen wird es wichtige Verbesserungen geben:
  • Die im Juli in Kraft getretene vorläufige Härtefallregelung für stromintensive Unternehmen wird dauerhaft verankert. Sie wird erweitert und mittelstandsfreundlich ausgestaltet.
  • In Zukunft werden deutlich mehr Unternehmen von der Härtefallregelung profitieren können. Die EEG-Umlage wird künftig schon für Unternehmen ab einem Jahresstromverbrauch von 10 Gigawattstunden - statt wie bisher von 100 Gigawattstunden - gedeckelt werden, wenn ihr Stromkostenanteil an der Bruttowertschöpfung mehr als 15% - statt wie bisher mehr als 20% - beträgt.
  • Die Prüfung für die Anwendung der Härtefallklausel im Einzelfall durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wird erheblich vereinfacht und die bisherige Ermessensentscheidung der Behörde durch eine gebundene Entscheidung mit eindeutigen und bestimmten Kriterien ersetzt.
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tepee schrieb: Es gibt ja einige wenige Fälle, bei denen der RGK nicht ganz...
ddjst schrieb: Die Bundesregierung beabsichtigt die Förderung von kleinen PV...
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