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News vom 11.11.2003

EEG-Kompromiss: Was denkt die Branche?


In der vergangenen Woche hatten sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit einerseits und das Bundesumweltministerium andererseits auf einen Kompromissvorschlag zur zukünftigen Förderung von erneuerbaren Energien geeinigt (nachlesen). Die EEG Novelle muss noch durch Kabinett, Bundestag und Bundesrat abgesegnet werden. Für den Bereich Photovoltaik ist noch für Dezember 2003 die Verabschiedung eines abgekoppelten Vorschaltgesetz initiiert worden, um den Wegfall des 100.000-Dächerprogramms möglichst rasch kompensieren zu können.

Unterdessen haben sich Interessenverbände der betroffenen Branchen zu Wort gemeldet und den Gesetzesentwurf kommentiert.

Das vorläufige Resümee des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) fällt eher verhalten aus:
"Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf des Umweltministeriums müssen Wind, Wasserkraft und Biomasse massive Verschlechterungen hinnehmen. Der Photovoltaik läuft wegen der Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren die Zeit davon. Lediglich die Geothermie macht einen deutlichen Sprung nach vorn.", so Johannes Lackmann, Präsident des Bundesverbandes Erneuerbare Energie.

Positiv ist laut BEE, dass der Ausbau Erneuerbarer Energien durch das Kompromisspapier nicht völlig abgestoppt wird. Lackmann: "Wirtschaftsminister Clement hatte vor, den Marktzugang für Erneuerbare Energien zugunsten der alten Energien vollständig zu verhindern. Dies ist zum Glück am Widerstand des Umweltministeriums aber auch zahlreicher Abgeordneter von SPD und Grünen gescheitert."

Die geplanten Einschnitte im EEG will der BEE nicht widerstandslos hinnehmen - und setzt dabei, ähnlich wie beim Photovoltaik-Vorschaltgesetz, auf Initiativen aus dem Parlament und aus den Koalitionsfraktionen. Inakzeptabel seien der faktische Ausbaustopp der Wasserkraft, die Reduzierung des Vergütungszeitraumes für Biomasseanlagen um 25%, die Ausgrenzung von zahlreichen Binnenlandstandorten für Windkraftanlagen und die Erhöhung der Degressionsvorgaben.

Flaute bei der Windenergie?
Die Windstrom-Branche ist enttäuscht von Umweltminister Jürgen Trittin. "Der als Kompromiss verkaufte Konsens mit Wirtschaftsminister Wolfgang Clement bringt starke Einschnitte für die Windenergie", urteilt Peter Ahmels, Präsident des Bundesverbandes WindEnergie (BWE). Besonders der Ausbau im Binnenland gerate in Gefahr. "Gegenüber Trittins ursprünglichem Gesetzentwurf gilt nun: Genehmigt wird nur noch, was mehrals 65 Prozent eines festgelegten Referenzertrags erreicht." Dies käme einer Ausgrenzung von zahlreichen Binnenlandstandorten für Windkraftanlagen gleich. Ohne den Ausbau im Binnenland - und die dabei erzielten technologischen Fortschritte - gerate auch der Offshore-Ausbau in Gefahr.

Die Absenkung der Anfangsvergütung um 0,1 Cent auf 8,7 Cent je Kilowattstunde nennt Ahmels "eine ziemlich große Herausforderung an das Innovationspotenzial der Branche".

"Wir werden die Einschnitte nicht akzeptieren", kündigte Ahmels an. Die Branche setze jetzt auf Initiativen aus dem Parlament. Ahmels: "Wir haben Signale, nach denen die Regierungsfraktionen unsere Bedenken teilen. Der Trittin-Clementsche Konsens wird so nicht durchkommen".

Durchbruch für Solarstrom - Fortsetzung des "Booms"
Von Seiten der Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft (UVS) und des Bundesverband Solarindustrie (BSi) äußert man sich fast schon euphorisch und spricht von "Aufatmen", "Durchbruch" und "Fortsetzung des Booms":

"Das im Sommer diesen Jahres ausgelaufene 100.000 Dächer-Solarstrom-Programm wird durch erhöhte Vergütungssätze für Solarstrom im Rahmen des erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) kompensiert. Die Neuregelung wird durch ein Vorschaltgesetz bereits zum Jahreswechsel in Kraft treten. Nach Einschätzung der Branche ermöglicht dies eine Fortsetzung des Solarbooms in Deutschland. Bereits in den vergangenen vier Jahren hatte sich der Markt auf 120 Megawatt verzehnfacht. Auf der Basis des jetzigen Beschlusses werden auch künftig Wachstumsraten von jährlich 25 Prozent erwartet.

Durch das beschlossene Eilgesetz lohnt sich auch künftig die Investition in eine Solarstromanlage auf dem eigenen Dach. Mit der geplanten Solarstromvergütung von 57,4 ct pro Kilowattstunde amortisiert sich die Anlage über den Betrieb von 20 Jahren. Das Gesetz schafft jedoch nicht nur einen Ausgleich zum beendeten 100.000 Dächer Programm. Künftig wird auch der Bau von ebenerdigen Solarkraftwerken über Beteiligungsfinanzierungen möglich. Damit können erstmals auch Bürger ohne eigenes Dach von Solartechnik profitieren. Die Neuregelung macht die Amortisation dieser Anlagen in guten Lagen möglich."

Der Geschäftsführer der UVS Carsten Körnig: "Jetzt wird Solarenergie auch für Banken und Finanzierer interessant. So kann der Aufbau des Solarwirtschaft völlig unabhängig von staatlichen Subventionen weitergehen und die deutsche Solarindustrie ihre Technologieführerschaft in einem der wichtigsten Zukunftsmärkte weiter auszubauen. Dies ist ein wichtiger Meilenstein ins Solarzeitalter."

"Wir sind sehr erleichtert über die Entscheidung, denn das Vorschaltgesetz hat den sonst unvermeidlichen Markteinbruch verhindert", so Gerhard Stryi-Hipp, Geschäftsführer des Bundesverband Solarindustrie, BSi. "Die Solarstromindustrie hat massiv in neue Fertigungskapazitäten investiert und steht bereit, den Solarmarkt weiter auszubauen, Arbeitsplätze zu schaffen und weiterhin kontinuierlich die Kosten zu senken."

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tepee schrieb: Es gibt ja einige wenige Fälle, bei denen der RGK nicht ganz...
ddjst schrieb: Die Bundesregierung beabsichtigt die Förderung von kleinen PV...
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