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News vom 09.12.2003

Von der k-Zahl zum U-Wert


Seit 1995 die dritte Wärmeschutzverordnung in Kraft trat, ist Isolierglas ein geregeltes Bauprodukt im Sinne der Landesbauordnungen. Deren Anforderungen muss jedes in Deutschland eingesetzte Produkt erfüllen. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) gibt im Auftrag der Länder regelmäßig in der Baurregelliste (BRL) bekannt, welche Vorschriften gelten und wie technische Daten ermittelt werden müssen.

In den vergangenen Jahren ist eine Vielzahl europäischer Normen erschienen, deren Anwendung durch die Energieeinspar-Verordnung (EnEV) seit Februar 2002 gefordert wird. Die bauordnungsrechtliche Festlegung der technischen Regeln für Glas und Fenster erfolgte im Februar 2003 mit der Bauregelliste 2002/3, die seit März 2003 gilt.

Neu ist, dass Hersteller die Nennwerte ihrer Bauprodukte anzugeben haben und dass die Verwender auf der Grundlage dieser Nennwerte Bemessungswerte ermitteln, die in den nach EnEV geforderten Nachweisen zu verwenden sind.

Die DIN V 4108-4:2002-2 "Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 4: wärme- und feuchteschutztechnische Bemessungswerte" enthält die Verfahren, nach denen Nenn- und Bemessungswerte anzugeben bzw. zu bestimmen sind.

Die Hersteller von Isolierverglasungen haben die Nennwerte des Wärmedurchgangs-Koeffizienten von Verglasungen Ug (W/m²K) nach
  • DIN EN 673 zu berechnen oder
  • DIN EN 674 zu messen.
Die Gesamtenergie-Durchlassgrade g (%) sind nach DIN EN 410 zu bestimmen.

Die Nennwerte des Wärmedurchgangs-Koeffizienten der Fenster Uw werden nach
  • dem Tabellenverfahren gemäß DIN V 4108-4:2002-2 oder gemäß DIN EN ISO 10077-1,
  • dem Berechnungsverfahren gemäß DIN EN ISO 10077-1 oder
  • durch Messung gemäß DIN EN ISO 12567-1
ermittelt.

Diese Normen veränderten sowohl die Bezeichnungen des Wärmedurchgangs-Koeffizienten als auch die charakteristischen Zahlenwerte (die Hausnummern) für Glas- und Fensterprodukte.

Glas
Wärmedämmglas iplus neutral S mit dem standardmäßigen Aufbau 4/16/4, das bisher nach DIN einen UV-Wert von
1,1 W/m²K hatte, wird nun mit dem Nennwert Ug gekennzeichnet, der auf Grundlage der neuen Berechnungsverfahren Ug = 1,2 W/m²K beträgt.

Der Gesamtenergie-Durchlassgrad von Verglasungen wird aufgrund der europäischen Berechnungsnorm DIN EN 410 bis zu drei Prozentpunkte höher als nach der bisherigen deutschen Norm DIN 67507 angegeben.

Nach wie vor wird für Glas die Eigen- und Fremdüberwachung gefordert, die mit dem ÜZ-Zeichen zu belegen ist.

Fenster
Die Berechnung der Fenster-Uw-Werte bezieht die Wärmebrücken zwischen Fensterrahmen und Isolierglas mit in die Berechnung ein. Daher ist der U-Wert des Fensters Uw je nach Rahmenmaterial zwischen 0,1 und 0,3 W/m²K höher als bisher [Uw = UF + 0,1 ... 0,3 W/m²K]. Die Berechnung der Fenster-U-Werte auf Grundlage der DIN V 4108-4:2002-2 lässt das Format 1,23 Meter x 1,48 Meter als Standard zu, so dass auch zukünftig formatunabhängige Ausschreibungen von Fenstern möglich sind.

Aus dem vom Hersteller anzugebenden Nennwert ergibt sich unter Berücksichtigung der Zuschlagswerte ΔU der Bemessungswert Uw,BW, der im Nachweis nach EnEV zu verwenden ist.

Sprossen und wärmetechnisch verbesserter Randverbund
Aufgrund des vereinfachten Rechenansatzes in der DIN V 4108-4:2002-2 können Sprossen im Scheibenzwischenraum (SZR) und ein wärmetechnisch verbesserter Randverbund (warme Kante) über Zuschlagswerte ΔU einfach berücksichtigt werden. Das gilt, wenn diese Einflussfaktoren bei der Ermittlung des Nennwertes des Fensters noch nicht berücksichtigt wurden.

Bei allem Wandel eine gute Nachricht zum Schluss: Der bauphysikalische Aussagegehalt des Wärmedurchgangs-Koeffizienten ist unverändert geblieben und auch die Einheit W/m²K bleibt.

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tepee schrieb: Es gibt ja einige wenige Fälle, bei denen der RGK nicht ganz...
ddjst schrieb: Die Bundesregierung beabsichtigt die Förderung von kleinen PV...
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