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News vom 11.12.2003

Die VOB/A wird schlanker


Der Vorstand des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (DVA) teilt mit, dass auf der am 4. November 2003 einberufenen Mitgliederversammlung das von den Mitgliedern erarbeitete Konzept für eine Verschlankung der VOB/A (= DIN 1960 "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen") beschlossen wurde. Bei einer künftigen Neuausgabe der VOB/A soll die bisherige Einteilung in vier Abschnitte entfallen. Dadurch ließe sich der Umfang des Regelwerks von 136 auf 42 Paragrafen reduzieren. Inhaltlich soll es auch vereinfacht werden.

Der DVA teilte weiter mit, dass das erfolgreiche Modell der gemeinsamen Erarbeitung der Regeln für Bauvergaben zwischen den Beteiligten der öffentlichen Hände und der Bauwirtschaft fortgesetzt werden soll. Alternative Überlegungen, das Bauvergaberecht künftig allein durch staatliche Regelsetzung zu lenken, lehne der DVA ab, heißt
es in der Pressemitteilung.

Die VOB habe sich nicht nur als Instrument der öffentlichen Verwaltungen, sondern auch für private Auftraggeber zu einer verlässlichen Grundlage für ordentliche bauvertragliche Abmachungen entwickelt. Die Pflege und Aktualisierung der VOB sei eine Daueraufgabe. Neuerungen bedingen sich zum einen aus der rasanten technischen Entwicklung am Bau, zum anderen aber aus den notwendigen Umsetzungen europäischen Rechts. Aber bei allen notwendigen Anpassungen habe es sich der DVA zum Ziel gesetzt, die VOB als ein Regelwerk zu erhalten, das auch für Nichtjuristen verständlich ist.

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tepee schrieb: Es gibt ja einige wenige Fälle, bei denen der RGK nicht ganz...
ddjst schrieb: Die Bundesregierung beabsichtigt die Förderung von kleinen PV...
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