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News vom 21.01.2004

Insolvenzschutz fuer Contractoren


Contracting gilt - bei rechtssicherer und betriebswirtschaftlich vernünftiger Vertragsgestaltung -als sehr sicheres Geschäft. Die Langfristigkeit der Lieferverträge gekoppelt mit den Preisanpassungsklauseln geben sowohl dem Kunden als auch dem Contractor über lange Zeit Sicherheit.

Wenn es dennoch zu Insolvenzen bei Contractoren kommt, so ist dies vielfach eine Folge falscher Gestaltung des Gesamtunternehmens:

Manchmal wird das Contracting-Geschäft in bereits bestehenden Unternehmen aufgebaut und erhält kein eigenes und unabhängiges Rechtskleid. Die Folge davon ist, dass die Risiken des ursprünglichen Geschäftsbereichs auch auf das Contracting-Geschäft ausstrahlen. Damit wird der häufig gesunde Geschäftsbereich Contracting durch den kranken Geschäftsbereich mit in den Insolvenzstrudel gezogen. Wirtschaftlich ausgewogene Verträge können nicht mehr erfüllt werden, weil Mittel in anderen Geschäftsbereichen eingesetzt werden.

Angesichts von Rekordzahlen bei Insolvenzen ist es kein Wunder, dass Geschäftsbereiche, die beispielsweise im Bau- oder Baunebengewerbe anzusiedeln sind, Schwierigkeiten haben. Fatal wird die Sache, wenn der gesunde Bereich Contracting durch die Schieflage anderswo in Mitleidenschaft gezogen wird.

Die Lösung für diese Problematik besteht darin, den Bereich Contracting nicht mit anderen Geschäftsfeldern zu vermischen. Es hat sich in diesem Zusammenhang bewährt, Contracting in einer eigenen rechtlichen Gestaltung, z.B. als GmbH oder GmbH & Co. KG zu betreiben.

Dabei muss beachtet werden, dass Banken häufig Querverbindungen auch zwischen rechtlich selbständigen Unternehmen herstellen, indem sie Sicherheiten der einen Gesellschaft für Kredite der anderen Gesellschaft verwenden oder Kredite mit Bürgschaften absichern. Das Contracting-Geschäft sollte ausschliesslich als Projektfinanzierung bei im übrigen hinlänglicher Bonität darstellbar sein. Das bedeutet, dass aus Sicht des Contracting keine Querverbindungen zu anderen Gesellschaften nötig sind, um die Finanzierung darzustellen. Soweit die übrigen Geschäftsbereiche nicht mehr zu finanzieren sind, sollte eine Mithaftung des Geschäftsbereichs Contracting vermieden werden.

Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass eine konsequent strategische Ausrichtung einen Contractor davor bewahrt, die obigen Anstrengungen zur Loslösung des Contracting-Geschäfts gegebenenfalls nur für eines oder wenige Projekte gemacht zu haben. Strategischer Vertrieb und zielgerichtetes Controlling lassen das Geschäft als echtes wirtschaftliches Standbein wachsen. Mehr Informationen zum Aufbau des Geschäftsfelds erhalten Sie auf dem Seminar "Vertriebs-Aufbau und Controlling-Systemaufbau im Geschäftsfeld Contracting", das am 16. und 17.02.2004 vom Verband für Wärmelieferung e.V. in München veranstaltet wird.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.energiecontracting.de.

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