Positive Entwicklung mit Licht und Schatten: Anteil der gesetzlichen Lohnzusatzkosten steigt. Die Lohnzusatzkosten im Baugewerbe haben zu Jahresbeginn 2004 den niedrigsten Stand seit 1996 erreicht. Sie betragen 78,9 v.H. in den alten und 73,2 v.H. in den neuen Bundesländern. Der größte Anteil der Lohnzusatzkosten entfällt auf gesetzliche Sozialkosten und gesetzliche Soziallöhne.

Dazu erklärte ZDB-Vizepräsident und Verhandlungsführer Werner Kahl in Berlin:
"Die Entwicklung der Lohnzusatzkosten im Baugewerbe verläuft seit 1996 in die richtige Richtung. Wir haben erreicht, dass sie in dieser Zeit von 96,8 v.H. auf 78,9 v.H., also um 18 Prozentpunkte gesenkt werden konnten. Das ist aber leider noch kein Grund zur Zufriedenheit. Diese positive Entwicklung ist allein auf die Tarifabschlüsse im Baugewerbe, insbesondere auf die Einführung einer Jahresarbeitszeit mit Arbeitszeitkonten, eine mehrmalige Verringerung des 13. Monatseinkommens und die Einführung einer tariflichen Öffnungsklausel für betriebliche Vereinbarungen zum 13. Monatseinkommen zurückzuführen. Hätte der Gesetzgeber die gesetzlichen Lohnzusatzkosten auch nur annähernd in gleichem Umfang verringert, wären wir für die bevorstehende Osterweiterung der Europäischen Union und die dadurch weiter zunehmende ausländische Konkurrenz wesentlich besser aufgestellt."
Kahl erinnerte in diesem Zusammenhang daran, die Politik weise gern darauf hin, dass jeder Tarifvertrag zwei Unterschriften trage. Soweit die Lohnzusatzkosten durch die Tarifverträge beeinflusst werden könnten, sei dies im Baugewerbe geschehen. Der gesetzliche Anteil an den Lohnzusatzkosten betrage aber inzwischen 80 v.H., nur noch 20 v.H. seien überhaupt in den Tarifverhandlungen beeinflussbar.
"Das bedeutet, dass im Baugewerbe jede Arbeitsstunde mit fast 10 Euro gesetzliche Lohnzusatzkosten belastet wird. Aus der Sicht des Bauarbeiters bedeutet dies, dass von einem monatlichen Bruttoverdienst von 2.500 Euro netto nur ca. 70 v.H. bei einem verheirateten Arbeitnehmer mit einem Kind und sogar nur weniger als 60 v.H. bei unverheirateten Arbeitnehmern übrig bleiben. Damit stoßen wir in der Tarifpolitik an die Grenzen unserer Handlungsfähigkeit, wenn die Steuer- und Abgabenbelastung nicht endlich deutlich sinkt."
So beträgt der durchschnittlicher Stundenlohn im Baugewerbe: 14,20 Euro
Lohnzusatzkosten: 79 v.H. 11,70 Euro
davon gesetzliche Lohnzusatzkosten 9,36 Euro
tarifliche Lohnzusatzkosten 2,34 Euro
Positiv bewertete Kahl dagegen, dass sich die Schere zwischen den alten und neuen Bundesländern im Bereich der Lohnzusatzkosten schließe. Der Unterschied in den Lohnzusatzkosten lag 1996 noch bei 22 Prozentpunkten, 2004 dagegen nur noch bei 5,7 Prozentpunkten. "Damit ist ein Stück mehr Wettbewerbs-Gerechtigkeit zwischen den Baubetrieben in den alten und neuen Bundesländern gewonnen worden, und zwar auf insgesamt niedrigerem Niveau als in den letzten Jahren", erklärte Kahl.