
Die E. Missel GmbH & Co, Stuttgart, ist in Fachkreisen nicht nur als innovatives Unternehmen, sondern auch dafür bekannt, dass sie gegen Verletzer ihrer gewerblichen Schutzrechte konsequent vorgeht.
Dies gilt auch für das "Missel Kompakt-Spülrohr", das durch ein Gebrauchsmuster geschützt ist, welches bereits gegen den Wettbewerb gerichtlich geltend gemacht werden musste.
Nachdem in einem Verletzungsverfahren das Landgericht Mannheim in erster Instanz die Rechtsbeständigkeit des Missel-Gebrauchsmusters akzeptiert hat, wurde jetzt auch vom Deutschen Patent- und Markenamt in einem Löschungsverfahren der Rechtsbestand dieses Gebrauchsmusters für das Missel Kompakt-Spülrohr bestätigt. Nach Angaben eines Unternehmenssprechers wird die E. Missel GmbH & Co. ihren Kurs der konsequenten Geltendmachung ihrer gewerblichen Schutzrechte weiterführen und bei Vorliegen rechtskräftiger Urteile ihre Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz durchsetzen.