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News vom 19.02.2004

Kabinett verabschiedet schärferes Gesetz gegen Schwarzarbeit


Hauptziel ist Baubranche, Schattenwirtschaft bei 17% des Bruttoinlandsprodukts, Lockerungen im privaten Bereich.

Die Bundesregierung will die gewerbliche Schwarzarbeit wirkungsvoller bekämpfen und hofft dadurch auf rund eine Milliarde Euro mehr Einnahmen. Private Nachbarschaftshilfen gelten weiter nicht als Schwarzarbeit, die Nicht-Anmeldung einer Putzfrau durch einen Privathaushalt wird lediglich als Ordnungswidrigkeit behandelt.

Das Bundeskabinett verabschiedete am gestrigen Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD). Weniger Schwarzarbeit ermögliche mehr legale Stellen im Bereich der gering Qualifizierten, vermindere die Zahl der Pleiten und ermögliche niedrigere Steuern und Abgaben.

Die florierende Schwarzarbeit wird von der Regierung als "eine Hauptgefahr für legale Beschäftigung" eingestuft. Nach Expertenschätzungen erreicht die Schattenwirtschaft inzwischen einen Umfang von 17 Prozent des Bruttoinlandsprodukts - das wäre ein Volumen von rund 370 Milliarden Euro. Es besteht nach Stichproben laut Hendricks der Verdacht, dass auf Großbaustellen rund 14 Prozent, im Taxi- und Mietfahrzeug-Gewerbe rund 15 Prozent, im Reinigungsbereich rund 16 Prozent, in Spielhallen über 20 Prozent und in der Gastronomie sogar rund 25 Prozent der Beschäftigten Schwarzarbeiter sind.

Mit dem neuen Gesetz will die Regierung den Kampf gegen die Schwarzarbeit auf eine neue Basis stellen. Dieser Kampf soll mit einer zentralen Behörde mit rund 7000 Beschäftigten geführt werden, die sich aus Mitarbeitern des Zolls, der Bundesagentur für Arbeit und Neueinstellungen rekrutieren. Sie arbeiten in den 113 Dienststellen der "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" (FKS) zusammen, die zum Zoll und damit zum Bundesfinanzministerium gehört. Ihre alleinige Aufgabe ist der Kampf gegen Steuer- und Sozialabgabenhinterzieher. Die FKS-Zentrale sitzt in Köln. Bundesweite Razzien sollen Schwarzarbeitern und ihren Arbeitgebern zeigen, dass die Behörden ihnen auf der Spur sind.

Privathaushalte sind für die Fahnder tabu. Es wird keine "Haushaltspolizei" und keine systematischen Überprüfungen privater Haushalte geben. Anonymen Hinweisen im privaten Bereich wird nicht nachgegangen. Für den Privatbereich sind die kommunalen Ordnungsämter zuständig.

Finanzstaatssekretärin Barbara Hendricks machte deutlich: "Hilfeleistungen für Angehörige sowie Formen der Nachbarschaftshilfe, Gefälligkeiten oder Selbsthilfe sind natürlich weiterhin zulässig". Voraussetzung dafür, dass Nachbarschaftshilfen und Gefälligkeiten nicht als Schwarzarbeit gelten, ist, dass diese nicht "nachhaltig" sind und dafür keine größeren Geldbeträge gezahlt werden.

Wichtig sei der Begriff nachhaltig, der erst später in das Gesetz eingefügt worden ist, sagte die Staatssekretärin. Nicht als Schwarzarbeit gelte, wenn jemand unregelmäßig, wenn auch gegen ein geringeres Entgelt, Leistungen an Private erbringe - etwa Babysitting oder Nachhilfen durch Schüler beziehungsweise Nachbarschaftshilfen. Kontinuierliche Beschäftigungen müssten als Mini-Jobs angemeldet werden, für die dann Steuern und Sozialabgaben zu entrichten seien beziehungsweise der betreffende Arbeitnehmer müsse ein Gewerbe anmelden.

Im Rahmen des schärferen Kampfes gegen Schwarzarbeit schreibt das neue Gesetz zudem vor, dass bei unternehmerischen Leistungen in Verbindung mit Gebäuden und Grundstücken - etwa Renovierungen, Gartenarbeiten - künftig eine Rechnung gestellt werden muss, die zwei Jahre aufzuheben ist. Damit sollen so genannten "Ohne-Rechnung-Geschäfte", über die Steuern hinterzogen werden, eingedämmt werden.

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