Nationaler Anhang zur DIN EN 12831 erscheint voraussichtlich im April, DIN 4701 bleibt dann noch sechs Monate gültig. Lenkungsausschuss rät zu klaren vertaglichen Vereinbarungen. DIN EN 12831 erschien im August 2003 und löst Ende März 2004 die Normen DIN 4701-1 bis -3 ab. Der nationale Anhang zu DIN EN 12831, der als Beiblatt 1 zu DIN EN 12831 veröffentlicht wird, erscheint voraussichtlich im April 2004.
In diesem nationalen Anhang zu DIN EN 12831 bzw. in diesem Beiblatt sind nationale Rechenwerte (Parameter) enthalten, die vorzugsweise gegenüber den in der Europäischen Norm aufgeführten "Überschlagswerten" angewendet werden sollen (z.B. Rechenwerte für Norm-Aussentemperaturen, Norm-Innentemperaturen, Luftwechselzahlen usw.).
Damit für die Umstellung des Rechenverfahrens für die Berechnung der Norm-Heizlast von Gebäuden nach DIN EN 12831 und Beiblatt 1 zu DIN EN 12831 der Fachöffentlichkeit ausreichend Zeit verbliebt um sich auf die neue Situation einzustellen, hat der Lenkungsausschuss des Fachbereiches 1 "Heiztechnik" des Normenausschusses Heiz- und Raumlufttechnik (NHRS) im DIN in seiner letzten Sitzung am 18.11.2003 beschlossen, die Übergangsfrist in der noch nach der bisherigen DIN 4701-1 bis -3 gerechnet werden kann, bis ein halbes Jahr nach Erscheinen des Beiblattes 1 zu DIN EN 12831 auszudehnen.
Obwohl DIN 4701-1,-2 und -3 entsprechend dem Ersatzvermerk auf dem nationalen Deckblatt zur Europäischen Norm DIN EN 12831 Ende März 2004 zurückgezogen werden (dieser Tatbestand kann nicht verändert werden), soll dennoch die Übergangsfrist nach dem Beschluss des Lenkungsausschusses gelten.
Um keine Unstimmigkeiten in vertragsrechtlicher Hinsicht aufkommen zu lassen, wird geraten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu vereinbaren, ob in der Übergangsfrist nach der bisherigen DIN 4701-1, -2 und -3 oder nach der Europäischen Norm und dem Beiblatt gerechnet werden soll.