
BGW-Tipp: Auf Erdgas-Brennwert-Technik umstellen. Eine alte Heizung im Keller? Dann aufgepasst! Denn die Bundesregierung rückt den Kesselveteranen massiv auf den Leib: mit der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) und der Energieeinsparverordnung (EnEV). Bei der BImSchV gelten ab dem 1. November 2004 neue Grenzwerte für Abgasverluste, die EnEV beschäftigt sich mit dem Alter der Anlage – mit möglichen Konsequenzen Ende 2006.
BImSchV: Frist bis zum 1. November 800.000 Heizgeräte entsprachen laut Zentralinnungsverband der Schornsteinfeger im Jahr 2002 nicht den Vorgaben der BImSchV. Diese Oldtimer haben noch eine Gnadenfrist bis zum 1. November: Übersteigt der Abgasverlust zu diesem Termin elf Prozent, stellt der Schornsteinfeger einen Mängelschein aus und es muss modernisiert werden. Dieser Grenzwert gilt für jedes Einfamilienhaus, bei größeren Anlagen sind die zulässigen Normen noch niedriger. Doch keine Angst: Die Schornsteinfeger notieren schon seit mehreren Jahren den Abgasverlust. Ein rechtzeitiger Blick auf das Messprotokoll verhindert also ein böses Erwachen.
EnEV: Austausch bis Ende 2006 Entspricht der Kessel der BImSchV, ist seine Existenz zumindest bis Dezember 2006 gesichert. Danach müssen alle vor dem 1. Oktober 1978 installierten Heizgeräte laut Vorgaben der EnEV gegen moderne Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik ausgetauscht werden. Ebenfalls erlaubt sind beispielsweise Wärmepumpen oder regenerative Energien. Auch diese Verordnung hat ihre Berechtigung, denn im Jahre 2001 waren 1,5 Millionen Heizungen älter als 23 Jahre. Das bedeutet geringe Energieeffizienz und damit hohe Verbrauchskosten für den Benutzer, sagen Experten des Bundesverbandes der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW).
Der BGW empfiehlt deshalb den Tausch des alten Kessels gegen Erdgas-Brennwerttechnik. Denn die Stiftung Warentest hat im August 2003 Brennwertgeräten in neun von zehn Fällen in der Kategorie Energieeffizienz die Note "Sehr Gut" gegeben.