Vergaberecht nicht bürokratisieren. Einschnitte in Leistungskatalog der Unfallversicherung gefordert. "Wenn die EU-Dienstleistungsrichtlinie so Realität wird, dann gehen in der deutschen Bauwirtschaft die Lichter aus." Mit diesen drastischen Worten warnte der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Arndt Frauenrath, vor der Realisierung der von EU-Wettbewerbskommissar Frits Bolkestein vorgelegten und von der EU-Kommission verabschiedeten Entwurf einer EU-Dienstleistungsrichtlinie.
Danach unterliegen diejenigen, die eine Dienstleistung erbringen, zukünftig nur noch dem Recht ihres Herkunftsortes und nicht mehr den Bestimmungen des Landes, in dem sie die Dienstleistung erbringen.
Auf die deutsche Bauwirtschaft bezogen, hieße das: Bauunternehmen, z.B. aus Polen, unterliegen, wenn sie in Deutschland Bauleistungen erbringen, nicht dem deutschen Sozial- und Steuerrecht, sondern nur noch dem polnischen. Für sie gilt nicht das Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Sie müssen keinen Mindestlohn bezahlen und unterliegen nicht dem Sozialkassenverfahren.
Dazu erklärte Frauenrath: "Diesen Wettbewerb werden wir als deutsche Bauunternehmer, die wir heimische Mitarbeiter zu Tariflöhnen beschäftigen, nicht bestehen können, weil dann Löhne bezahlt werden, die weit unter dem derzeitigen Mindestlohn liegen. Wir werden uns in kürzester Zeit von unseren gewerblichen Beschäftigten trennen müssen. Ob unser Sozialstaat einen Arbeitsplatzabbau in der Geschwindigkeit und in dieser Größenordnung verkraftet, steht auf einem anderen Blatt. Das müssen andere entscheiden."
Zur Diskussion um die Reform des Vergaberechts sagte der ZDB-Präsident: "Im Rahmen des Masterplans "Bürokratieabbau" plant das BMWA eine Rechtsverordnung für alle Auftragsarten (Bau-, Liefer- und Dienstleistungen). Dabei geht es der Bundesregierung offenkundig darum, das seit Jahrzehnten bewährte System der Erarbeitung von Vergaberegeln in gemeinsam von Auftraggebern und Auftragnehmern besetzten Gremien, den Verdingungsausschüssen, gänzlich abzuschaffen."
Vor diesem Hintergrund haben sich in der vergangenen Woche die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund und der IG Bau in einer Erklärung an Bundeskanzler Schröder sowie Wirtschaftsminister Clement, Bauminister Dr. Stolpe und andere Vertreter der rot-grünen Koalition gewandt. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, von ihren Überlegungen Abstand zu nehmen und endlich den berechtigten Anliegen von anbietender Wirtschaft und Auftraggebern nach einfachen, praxisgerechten Regeln der öffentlichen Auftragsvergabe Rechnung zu tragen.
Frauenrath konzedierte, dass die VOB verschlankt werden müsse, "aber bitte im bestehenden System. Entsprechende Vorschläge des DVA für eine VOB 200x liegen seit Herbst vergangenen Jahres bereits auf dem Tisch."
Zum Schluss ging Frauenrath auf die Situation der Berufsgenossenschaften ein, deren Beitragsentwicklung die Bauunternehmen drücke.
Frauenrath wörtlich: "Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und die Fusion der acht Bau-BGen in die Wege geleitet. Ab 2005 wird es nur noch eine Bau-BG geben. Nun ist die Politik gefordert."
Nach dem viel diskutierten Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Schwarzarbeit sollen zukünftig nur die Unternehmer, die Schwarzarbeit ausführen lassen, in Regress genommen werden können. Dies ist aber nur die eine Seite der Medaille. Frauenrath forderte, dass auch diejenigen, die vorsätzlich oder fahrlässig schwarzarbeiten, ebenfalls in Regress genommen werden müssten, um eine Abschreckungswirkung zu erzielen. Hier müsse dringend nachgebessert werden.
Auch bei der Erwerbsunfähigkeitsrente gibt es politischen Handlungsbedarf, so der ZDB-Präsident. Sie wird von der BG auch dann noch bezahlt, wenn derjenige, der sie bekommt, im rentenfähigen Alter ist, und eigentlich von der BfA seine Rente beziehen müsste. "Diese Faktoren, zu denen noch die Finanzierung der Wegeunfälle durch die BGen kommt, belasten diese unverhältnismäßig hoch. Dies kann von den Bauunternehmen auf Dauer nicht finanziert werden." erklärte Frauenrath.