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News vom 08.04.2004

"Guter Ansatz, aber katastrophale Umsetzung!"


Bauindustrie zur umgekehrten Umsatzsteuerschuldnerschaft: "Übergangsregelung unpraktikabel! Neue Unsicherheiten für die Unternehmen vorprogrammiert!"

"Der Ansatz ist gut, die Umsetzung aber katastrophal." Mit diesen Worten kritisierte heute in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, eine im Dezember im Haushaltsbegleitgesetz 2004 beschlossene Regelung zur Eindämmung des Umsatzsteuerbetrugs. Danach müssen künftig Empfänger von Bauleistungen, die selbst Bauleistungen erbringen, die Umsatzsteuer an den Fiskus abführen.

Die Regelung werde zwar prinzipiell von der Bauindustrie befürwortet; inzwischen stehe jedoch fest, dass sich auf Grund der noch fehlenden Ermächtigung der EU und der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt erst am 31. März entscheide, ob die Regelung ab dem 1. April oder ab dem 1. Juli 2004 anzuwenden sei. Knipper: "Ein für die Unternehmen der Bauindustrie unhaltbarer Zustand. Keiner weiß heute, wie die Rechnungen ab dem 1. April auszusehen haben."

"Dem Gesetzgeber muss einmal mehr ins Stammbuch geschrieben werden: Sorgfalt geht vor Schnelligkeit". So wie die Umsetzung jetzt ablaufe, werde eine an sich gute Regelung systematisch kaputtgemacht. Mehr noch: Es werde die Wut aller Beteiligten auf die Regelung heraufgeschworen, obgleich lediglich deren Umsetzung Kritik verdiene.

Die vom Bundesfinanzministerium angekündigte Übergangsregelung für den Fall, dass die umgekehrte Steuerschuldnerschaft ab dem 1. April gelte, beseitige keineswegs die Unsicherheit, kritisiert Knipper. Hiernach sei das derzeitige Recht bis zum 30. Juni weiter anwendbar, wenn die Vertragspartner einvernehmlich hiervon ausgingen. Wie eine derartige Einvernehmlichkeit aussehen solle, werde jedoch nicht gesagt.

Weiterhin sei Voraussetzung, dass der Umsatz vom leistenden Unternehmer versteuert werde. Diese Regelung bedeute nichts anderes, als dass der Leistungsempfänger für die Umsatzsteuer in allen Fällen hafte, auch im Falle der Insolvenz des Leistungserbringers. Die Regelung sei damit äußerst tückisch - zum ausschließlichen Nutzen des Fiskus, aber zu Lasten der Unternehmen. Knipper: "Auf diese Weise kann man Unternehmen nicht dazu motivieren, im Kampf gegen Steuerbetrug zusätzliche Aufgaben und Belastungen auf sich zu nehmen. Die Bauindustrie war und ist dazu bereit, aber nicht unter diesen Bedingungen."

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P G schrieb: Hallo, ich hab irgendwie ein Verständnis Problem, ich möchte...
Sonnenschein123 schrieb: Hallo zusammen, ich habe einen älteren ETA PE 25, Baujahr...
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