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News vom 16.06.2004

Neu: Missel Brandschutz-Dämm-Manschette mit 13 mm Dämmdicke


Mit integrierter Wärme- und Körperschalldämmung:

Missel Brandschutz-Dämm-Manschetten sind wirtschaftliche und brandschutztechnisch sichere Produktlösungen. Gleichzeitig erfüllen sie auch die Anforderungen an Schall- und Wärmeschutz nach DIN 4109/A1 und E DIN 4109-10 bzw. Energieeinsparverordnung EnEV.

Jetzt ergänzt Missel diese Produktpalette mit der Brandschutz-Dämm-Manschette BSM-S 13 für nicht brennbare Sanitär- und Heizungsleitungen bis 160 mm Durchmesser bzw. brennbare Sanitär- und Heizungsleitungen bis einschließlich 32 mm Durchmesser.

Die BMS-S 13 ist im Sinne der Baubestimmungen und nach DIN 4102-6 und DIN 4102-11 völlig gleichwertig zu Mörtelvergüssen und anderen Mineralfaser-Dämmungen. Diese Brandschutz-Dämm-Manschetten entsprechen auch den Anforderungen der aktuellen Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR, Fassung 3/2000, Nr. 4.2.3. Sie zeichnen sich durch folgende Besonderheiten aus:
  • Die außen liegende reißfeste Gittergewebefolie verhindert das Eindringen von Feuchtigkeit, die Beschädigung des Dämm-Materials und damit die Entstehung von Körperschallbrücken zwischen Rohr und Mauerwerk.
  • Das bis ca. 1100°C beständige Spezialvlies der Bauklasse A1 in der Zwischenlage bewirkt durch seine weiche Konsistenz auch nach dem Mörtelverguss eine sichere Körperschallentkoppelung zwischen Rohr und Mauerwerk. Damit wird nicht nur die Feuerwiderstandsdauer von Wänden und Decken (feuerhemmend F30, hochfeuerhemmend F60 und feuerbeständig F90) nach Muster-Bauordnung MBO 2002 gesichert, sondern es werden auch alle Schallschutzanforderungen nach DIN 4109/A1 bzw. E DIN 4109-10 erfüllt.
  • Die innen liegende Gleitfolie ermöglicht ein einfaches Montieren. Die Schall-, Wärme- und Brandschutz-Dämm-Manschetten können bei nachträglicher Montage auch entlang der Rohrachse verschoben werden. Auf diese Weise lassen sich Kernbohrungen klein halten, weil auch die Dämmdicke von 13 mm deutlich geringer ist als die produktionstechnisch bedingten Mindestdämmdicken von Mineralfasern von 20 bis 30 mm.
  • Die Verwendung von 13 mm Dämmdicken ermöglicht es, auch die an eine Dämmung gestellten Mindestanforderungen nach der Energieeinsparverordnung EnEV oder nach der DIN 1988-2 zu erfüllen.
  • Die Montage der kombinierten Brandschutz-, Körperschall- und Wärme-Dämm-Manschette erfolgt mit einem integrierten Schnellverschluss. Somit entfällt das zeitaufwändige Befestigen mit Hilfsmitteln wie Bindedraht oder das Stopfen von loser Mineralfaser.

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