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News vom 15.06.2004

Kommunen müssen nach Jahrhundertregen nicht für Schäden haften


Starkregenfälle nehmen zu: Vorsorge ist angesagt.

Kommunen müssen für Wasserschäden nach einem so genannten Jahrhundertregen nicht haften. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 17. Mai entschieden. Deshalb sollten Sanitärplaner und –installateure die Bauherren darüber informieren, wie sie sich am besten vor Rückstau schützen können. Denn Städte und Gemeinden müssen dem aktuellen Urteil zufolge zwar grundsätzlich für Schäden einstehen, die durch eine überlaufende Kanalisation verursacht werden - aber nicht in Fällen "höherer Gewalt".

Erstmals legten die Karlsruher Richter auch fest, wann genau starker Regen als höhere Gewalt einzustufen ist: "bei einem ganz ungewöhnlichen und starken Regenereignis wie es mit einer Wiederkehrzeit von mehr als 100 Jahren hier vorliegt". In dem verhandelten Fall waren im Mai 2001 in Bergneustadt mindestens 110 Millimeter Regen pro Quadratmeter gefallen; für die Schäden im überfluteten Keller des klagenden Bürgers muss die Kommune deshalb nicht haften.

"Aber Rückstauschäden drohen nicht nur bei Jahrhundertregenfällen, sondern auch durch die extrem starken Regenfälle in unseren Breitengraden, die aufgrund der klimatischen Veränderungen zunehmen", erklärt der Marketingleiter des Entwässerungsspezialisten KESSEL, Reinhard Späth. Private Bauherren brauchen deshalb gute Beratung von Sanitärplanern und –installateuren. Sie haben nicht zu Unrecht Angst vor den Schäden und Folgekosten eines überfluteten Kellers. Und auch wenn es mittlerweile Versicherungen gegen Rückstau gibt – selbst die zahlen nur dann Schadensersatz, wenn ein entsprechender Rückstauverschluss eingebaut ist.

KESSEL bietet als marktführende Firma im Bereich Entwässerungstechnik vielfältige Möglichkeiten der Rückstausicherung – zum Beispiel den neuen Hausanschlussschacht aus Polyethylen, der das rückfließende Abwasser schon vor dem Keller abfängt. "Sanitärplaner und –installateure können mit kompetenter Beratung über die technischen Möglichkeiten für den Schutz vor Rückstauschäden nicht nur neue Kunden gewinnen, sondern auch Stammkunden fester an sich binden", sagt Vertriebsleiter Alexander Kessel. Um den Sanitärhandwerkern die Information ihrer Kunden zu erleichtern, hat die Lentinger Ideenschmiede einen Praxis-Ratgeber zu diesem Thema herausgegeben.

Die 20-seitige Broschüre "Schutz vor Rückstau" kann bei Kessel kostenlos bestellt werden.

Klicken Sie hier.

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