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News vom 16.06.2004

EU-Gebäudepass wird bald zur Pflicht


Die EU-Richtlinie "Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" (Richtlinie 2002/91/EG) vom 4. Januar 2003 verpflichtet die europäischen Länder zur Einführung eines Energieausweises bis zum Jahr 2006. Hat bis dahin das Mitgliedsland die Umsetzung nicht vollzogen (also kein nationales Gesetz oder dergleichen erlassen) gilt diese Richtlinie direkt.

Der Gebäude(Energie)pass wird jedoch nur dann zur Pflicht, wenn ein Gebäude, eine Wohnung oder vergleichbare Nutzungseinheit vermietet, verpachtet oder verkauft wird. Der Eigenheimbesitzer, der sein Haus selbst bewohnt und nicht vermietet oder verkaufen will, wird also zum Pass nicht verpflichtet. An öffentlichen Gebäuden indes, ist der Pass (oder zumindest ein Energieverbrauchsdokument) sogar sichtbar anzubringen.

Mit dem Energiepass erfolgt eine klare Kennzeichnung und Übersicht der energetischen Qualität eines Gebäudes, einer Wohnung oder sonstigen Nutzungseinheit. Dabei werden geometrische Angaben zu Wänden, Fußböden/Decken sowie Fenstern, die Gebäudeform, die Himmelsausrichtung, die Bautechnik - Wärmedämmung, Wärmespeicherung, Wärmebrücken, Luftdichtheit, verwendete Heizungsanlage und Art der Warmwasserbereitung sowie verwendete Brennstoffart objektiv beurteilt und dokumentiert. So erhält man Kenntnis über die energetische Qualität des Gebäudes in einem verständlichen Bewertungssystem (Energie-Label, bekannt u. a. durch die bereits gängige Praxis bei Haushaltgeräten). Zukünftig werden also beispielsweise Wohnungen bei Inseraten mit dem Zusatz der Energiekennziffer versehen sein: "4-Raumwohnung Energiekennziffer B in ruhiger stadtnaher Lage zu vermieten". Dies führt zur mehr Transparenz des Energiebedarfs der Immobilie, schafft Investitionsanreize, denn mit einer möglichst günstigen Energiekennzahl erhöht man die Attraktivität für die Vermietung - angesichts des hohen Wohnungsleerstandes ein nicht unerheblicher Wettbewerbsvorteil.

Neben Aufzeigen der Potenziale zur Energieeinsparung werden mittels einer Computerdiagnose (Kurzdiagnose von Gebäude und Heizung) gleichzeitig Vorschläge zu eventuellen Modernisierungsmaßnahmen errechnet und die günstigsten Zeitpunkte für deren Umsetzung dargestellt. Dies ist natürlich auch für Eigenheimbesitzer interessant, denn damit wird letztlich nicht nur die Kompetenz gegenüber Baufirmen und Handwerkern gestärkt sondern er gibt konkrete Hilfestellung, welche Maßnahmen zur Energieeinsparung geeignet sind

Zu beachten ist auch, dass der Pass nicht uneingeschränkt dauerhaft gilt, sondern alle 10 Jahre zu erneuern ist.

Es ist zu erwarten, dass mit Inkrafttreten der Richtlinie ein hoher Andrang und dadurch natürlich ein gewisser Verzug bei der Erstellung der Gebäudepässe eintreten wird. Es ist daher von Vorteil schon heute die Initiative zu ergreifen und sich nicht nur eingehend beraten zu lassen, sondern auch die bereits heute zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Erstellung eines Energiepasses zu nutzen.

Die Mitglieder des Vereins Sächsischer Gebäudeenergieberater e.V. stehen dafür bereit.

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