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News vom 11.06.2004

Bürokratieabbau in der Bauleitplanung


DIHK: Neues Baurecht darf im Bundesrat nicht scheitern.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) fordert den Bundesrat auf, in seiner heutigen Sitzung (11. Juni) dem Europarechtsanpassungsgesetz (EAG) Bau uneingeschränkt zuzustimmen. Die Angleichung des nationalen Städtebaurechts an die europarechtlichen Vorschriften sei ein wichtiger Schritt zum Bürokratieabbau. Das Baurecht werde vereinfacht und bestimmte Verfahren zur Genehmigung – wie die Teilungsgenehmigung - würden abgespeckt.

Das europaweit eingeführte Instrument der Umweltprüfung werde maßvoll in die Bauleitplanung integriert. Auch die zukünftigen Regelungen zur Innen- und Außenbereichssatzung seien sinnvoll. So bleibe das für Kommunen wichtige Instrument, kleinere Vorhaben im Außenbereich schnell und unkompliziert zu verwirklichen, erhalten. Gewerbe- und Handwerksbetriebe könnten ihre Pläne zum betrieblichen Ausbau im unbeplanten innerstädtischen Bereich auf dem einfachen Dienstweg realisieren.

Besonders vorteilhaft für die Wirtschaft wirke sich die frühe Beteiligung der Industrie- und Handelskammern an der Bauleitplanung aus. Künftig würden damit die Interessen der Unternehmen frühestmöglich im Stadtplanungsprozess vertreten.

Neu im deutschen Baurecht seien die Regelungen zum Stadtumbau, um auf starke Einwohnerverluste reagieren zu können. Die eingeräumte Möglichkeit, gemeinsam mit den Unternehmen nach Lösungen für eine attraktive Innenstadtgestaltung zu suchen, bewertet der DIHK als fortschrittlich. Stadtumbau mit dem Ziel, funktionierende Zentren zu schaffen, sei nur im Schulterschluss zwischen Stadt, Bürger und Wirtschaft, vor allem Immobilienwirtschaft, Einzelhandel und Gastronomie, möglich.

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