Verbesserungen bei Biomasse und Geothermie, Einschnitte bei Windkraft durch 60%-Klausel. Der Vermittlungsausschuss über die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat am späten Donnerstagabend, einen Konsens gefunden. Am Freitag hat der Bundestag das Ergebnis mit rot-grüner Mehrheit bestätigt. "Mit dem neuen EEG schaffen wir eine weitere Grundlage für den Umbau unserer Energieversorgung. Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft und Erdwärme werden im Jahr 2020 ein Fünftel unseres heutigen Strombedarfs decken. Das ist ein Plus für Klimaschutz wie für Wachstum und Beschäftigung", erklärte Umweltminister Jürgen Trittin.
Schon heute arbeiten in Deutschland 120.000 Menschen für die Erneuerbaren. Sie sparen uns gut 55 Mio. Tonnen Treibhausgase pro Jahr. "Bis 2020 können hier 300.000 weitere Jobs entstehen und insgesamt 140 Mio. Tonnen CO2 gespart werden", so Trittin. Trotzdem wollten sich einige Vertreter der Union dem Verhandlungsergebnis ihrer Vertreter im Vermittlungsausschuss, Peter Paziorek und Horst Seehofer, nicht anschließen.
BEE: Investitionsbremse endlich gelöst Mit Erleichterung reagiert der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) auf das Vermittlungsergebnis zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). BEE-Präsident Johannes Lackmann: "Wir erwarten, dass das Gesetz jetzt zum 1. August in Kraft treten kann. Damit können Investitionen von mehreren hundert Millionen Euro gestartet und neue Arbeitsplätze geschaffen werden."
Besonders erfreulich sei, dass sechs von neun unionsregierten Bundesländern dem Ergebnis zugestimmt hätten. Lackmann: "Das ist ein wichtiges Signal. Der Ausbau Erneuerbarer Energien hat in Deutschland eine breite politische Mehrheit."
Nicht nachvollziehen kann der BEE-Präsident die Ablehnung durch die bayerische Staatsregierung. Bayern profitiere mit seinem hohen Potenzial an Biomasse besonders stark von den Neuregelungen im EEG. Bedauerlich sei auch, dass die Unionsfraktion im Bundestag der Gesetzesnovelle immer noch nicht zugestimmt hat.
Die Neuregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz umfasst insbesondere Verbesserungen für die Nutzung nachwachsender Rohstoffe und Erdwärme. Verschlechterungen gibt es bei der Windenergie. Lackmann: "Die Windkraft muss jetzt nach dem Vermittlungsbeschluss noch mehr Einschnitte hinnehmen. Damit wird das Potenzial an sauberer Energie in Deutschland ohne Not geringer genutzt als es möglich wäre."
Bundesverband Windenergie kritisiert Vermittlungsergebnis zum Erneuerbare-Energien-Gesetz
Der Bundesverband WindEnergie (BWE) kritisiert das erzielte Ergebnis des Vermittlungsausschusses zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Der Präsident des BWE, Dr. Peter Ahmels, sagte nach Bekanntgabe des Beschlusses: "Mehr Bürokratie und weniger sauberer Strom – das ist das traurige Vermittlungsergebnis."
Ahmels weiter: "Die jüngsten Diskussionen um Klimagefahren, Versorgungssicherheit und Preissteigerungen bei den konventionellen Energieträgern zeigen, dass ein schneller Ausbau der Erneuerbaren Energie notwendig ist. Der Vermittlungsausschuss hat genau das Gegenteil vorgeschlagen: Noch mehr Beschneidungen und bürokratische Auflagen für die Windenergie."
Der Vermittlungsausschuss hat gegenüber der vom Bundestag verabschiedeten Fassung eine wesentliche Änderung durchgesetzt: Neue Windenergieanlagen, die am vorgesehenen Standort weniger als 60 Prozent des Ertrages an einem Referenzstandort erreichen, erhalten in Zukunft keine Vergütung nach dem EEG. Der Betreiber muss seinen Vergütungsanspruch durch ein Ertragsgutachten im Vorhinein nachweisen.
Dazu Ahmels: "Die Einführung der 60-Prozent-Klausel zusätzlich zu den ohnehin vorgesehenen Vergütungsreduktionen ist ein starker Einschnitt für die Windenergie. Viele Projekte - gerade in Süddeutschland - werden damit nicht mehr realisierbar sein."
Die Forderung nach einem Ertragsgutachten bewertet Ahmels ebenfalls sehr kritisch: "Gutachten, Gegengutachten, Schlichtung durch eine Behörde – diese neue Windbürokratie führt zu höheren Kosten und zeitlichen Verzögerungen beim Ausbau der Windenergie. Sie widerspricht auch den immer wieder gehörten politischen Forderungen nach Abbau der Regelungsdichte."
Als positiv bewertet Ahmels lediglich, dass ein Inkrafttreten der Novelle jetzt endlich absehbar ist und dass offenbar auch die unionsgeführten Länder das schnelle Inkrafttreten des neuen EEG unterstützen. Damit werde endlich wieder Investitionssicherheit für die Windbranche gegeben.
60-Prozent Klausel fördert Exportfähigkeit
Insbesondere die 60-Prozent Klausel wird vom Wirtschaftsverbandes Windkraftwerke e.V. (WVW) ganz anders bewertet. "Mit dem jetzt endgültig beschlussfähigen Gesetz werden die Rahmenbedingungen für den Aufbau von Offshore-Windparks deutlich verbessert", erklärt der WVW-Vorsitzende Dr. Wolfgang von Geldern. Hier kann nun langfristig gearbeitet werden.
Die jetzt in das Gesetz eingeführte 60-Prozent Klausel, werde dazu führen, die Leistungsfähigkeit von Windenergieanlagen durch technische Innovation zügig zu verbessern. Daher führe diese Regelung auch dazu, die Exportfähigkeit deutscher Technologie zu fördern.
"Die Branche benötigt jetzt eine Phase in der die weltweite Spitzenstellung für die Zukunft gesichert werden kann. Dazu ist die mit der Verabschiedung des Gesetzes zu schaffende Rechts- und Planungssicherheit die beste Basis", fasst von Geldern zusammen.