
Das Einsparen von Energie bei der Gebäudenutzung dient nicht nur der Versorgungssicherheit, sondern ist auch ein zentrales Element des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung. Da Gebäude langlebige Investitionsgüter sind, betonten die Bundesminister Dr. Müller und Bodewig, müssen hier Investitionsentscheidungen nachhaltig im Sinne der Energieeinsparung und Daseinsvorsorge sein.
Die Minister unterstrichen, dass die Verordnung besonderen Wert auf die „intelligente Erschließung“ von Energieeinsparpotentialen legt. Die verbesserte Planung und Ausführung, z. B. die Vermeidung von Wärmebrücken, wird belohnt. Die vorgeschriebene Energieeinsparung im Gebäudebereich ist wirtschaftlich vertretbar. Die zusätzlichen Kosten amortisieren sich durch Energiekosteneinsparung generell deutlich im Rahmen der Nutzungsdauer der Gebäude, in der Regel unter 25 Jahren.
Für Neubauten wird künftig ein Energiebedarfsausweis vorgeschrieben, der wichtige Informationen zu den energetischen Eigenschaften des Gebäudes enthält. Ähnlich wie beim Auto soll der Energiebedarfswert für mehr Transparenz hinsichtlich der energetischen Qualität von Immobilien sorgen.
Besonders die Maßnahmen im Gebäudebestand brauchen eine politische und finanzielle Flankierung. Deshalb wird die Bundesregierung die Öffentlichkeitsarbeit zum energiesparenden Bauen verstärken. Daneben wird zusätzlich zu den bestehenden KfW-Programmen ab 2001 ein neues CO2-Minderungsprogramm für den Altbaubereich aufgelegt. Hier sollen mit einer deutlichen Zinsverbilligung Kredite gewährt werden, die vor allem komplette Modernisierungspakete fördern. Die Konditionen dafür werden in den nächsten Wochen veröffentlicht.
Zum aktualisierten Referentenentwurf erfolgen in den nächsten Wochen noch abschließende Erörterungen mit den Ländern und hauptbetroffenen Verbänden. Es können sich daraus durchaus noch Veränderungen des Entwurftextes ergeben.
Der Text des Entwurfes der EneV wird in Kürze im Haustechnikdialog erscheinen.