Mit Erleichterung reagiert die Wachstumsbranche Erneuerbare Energien auf die Zustimmung des Bundesrates zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Über Monate war nicht sicher, ob der Ausbau der Ökostromerzeugung fortgesetzt werden könnte. Damit kann das neue Gesetz jetzt aber endlich in Kraft treten.
Dementsprechend größtenteils zufrieden fielen die Stellungnahmen aus der Branche aus:
BEE: Endlich breite Mehrheit für sauberen Strom und neue Jobs! Johannes Lackmann, Präsident des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE): "Damit stellen sich auch unionsgeführte Bundesländer hinter den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Jetzt können endlich Investitionen in Milliardenhöhe getätigt werden. Mit Wasser, Wind, Sonne, Erdwärme und Bioenergie schaffen wir sauberen Strom und Tausende neue Jobs."
Zwar habe die Unionsmehrheit im Bundesrat noch eine Schlechterstellung der Windkraft erwirkt. Dennoch sei das jetzt beschlossene Gesetz insgesamt ein großer Gewinn für alle Erneuerbaren Energieträger. Neue Netzzugangsregelungen, bessere Vergütungen für nachwachsende Rohstoffe und Erdwärmekraftwerke führen aus Sicht des BEE dazu, dass bald deutlich höhere Anteile am Stromverbrauch aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden.
"Heute liefern Erneuerbare Energien fast 10 Prozent des verbrauchten Stromes in Deutschland", so Lackmann. Dabei entstünden für Stromverbraucher kaum Mehrkosten. "Pro Monat zahlt jeder Haushalt etwa 1 Euro mehr als für den restlichen Atom- und Kohlestrom." Mittelfristig werde Strom aus Erneuerbaren Energien sogar billiger sein als der umweltschädliche Strom aus "den alten Energien".
Erstmals Förderung der Großen Wasserkraft Erstmals wird die Große Wasserkraft in den Förderkatalog des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes aufgenommen. Zukünftig wird der Ausbau und die Erneuerung von Großen Wasserkraftwerken mit mehr als fünf Megawatt Leistung gefördert, wenn dadurch am gleichen Standort mindestens 15 Prozent Strom zusätzlich produziert werden können und gleichzeitig der ökologische Zustand des Flusses verbessert wird. Die NaturEnergie AG begrüßt als führender Anbieter von Strom aus erneuerbaren Energien diesen Schritt. Damit wird die Rolle der Großen Wasserkraft als eine der zentralen Säulen der regenerativen Energieerzeugung anerkannt. Die Große Wasserkraft stellt zur Zeit rund 50 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren Energien in Deutschland zur Verfügung. Das EEG eröffnet den Großen Wasserkraftwerken neue Zukunftsperspektiven, auch wenn die Regelungen im Detail noch verbesserungsfähig sind.
Durch die Modernisierung der Großen Wasserkraftwerke wird ein zusätzliches Stromerzeugungspotential von mehr als eine Milliarde Kilowattstunden Strom pro Jahr erschlossen. Damit können rund 300.000 Haushalte in Deutschland versorgt werden. Der Löwenanteil wird auf die Modernisierung der traditionsreichen Kraftwerke am Hochrhein und am Oberrhein entfallen. Mit der Gesetzesnovelle erhöhen sich auch deutlich die Chancen für den geplanten Neubau des Wasserkraftwerks Rheinfelden am Hochrhein. Mit einer geplanten Investitionssumme von rund 400 Millionen Euro handelt es sich dabei um das größte Einzelbauvorhaben im Bereich der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Die verbindliche Entscheidung über den Neubau des ersten Flusswasserkraftwerks Europas wird voraussichtlich im Jahr 2005 fallen. Dabei werden auch Maßstäbe im Naturschutz gesetzt. So wird die bisherige Fischtreppe durch ein 800 Meter langes naturnahes Umgehungsgewässer ersetzt, das als Lachslaichgewässer konzipiert ist.
Die Modernisierung der Großen Wasserkraft bringt also doppelten Nutzen: Mehr emissionsfreien und klimaschonenden Strom und mehr Schutz für Natur und Flüsse.
BWE: In zehn Jahren ist Windstrom billiger als Strom aus Kohle und Uran.
Der Bundesverband WindEnergie (BWE) begrüßt, daß der Bundesrat heute den Vermittlungsvorschlag für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) angenommen hat. "Mit der Entscheidung wird nun endlich der Weg für mehr sauberen Strom, neue Investitionen und neue Arbeitsplätze freigemacht", so Dr. Peter Ahmels, Präsident des BWE.
Kern der neuen Regeln für Strom aus Windenergie ist eine einmalige Reduzierung der Vergütung mit Inkrafttreten des Gesetzes sowie eine Verdoppelung der jährlichen Degression: Ab 2005 wird die Vergütung für Windstrom jedes Jahr um zwei Prozentpunkte gesenkt. Das Gesetz sieht zudem keinen Inflationsausgleich vor. Bei einer Inflation von zwei Prozent würde die Einspeisevergütung damit real um vier Prozent sinken. Dazu Ahmels: "Neue Windenergieprojekte müssen nun jedes Jahr vier Prozent kostengünstiger werden. Dies ist eine große Herausforderung für die Windindustrie. Angesichts des hohen Innovationstempos in der Branche werden wir aber auch das schaffen."
Seit 1991 sind die Kosten für Windstrom bereits um 55 Prozent gefallen. Aufgrund der EEG-Novelle werden sie in den nächsten 10 Jahren nochmals um rund 35 Prozent fallen. Angesichts steigender Preise für konventionellen Strom wird die Windenergie etwa ab diesem Zeitpunkt kostengünstiger als Strom aus konventionellen Kraftwerken werden. Ahmels: "Die Entwicklung der Windenergie ist eine deutsche Erfolgsstory. Umso unverständlicher finden wir die Haltung der Union im Bundestag, das EEG bis zum Jahre 2007 zu begrenzen. Je näher dieses Datum rückt, umso mehr werden Investoren wieder verunsichert sein. Das schadet auch den stetig steigenden Exporten der deutschen Windindustrie."
Kritisch bewertet der BWE auch die sogenannte 60-Prozent-Klausel, die auf Druck des Bundesrates eingeführt wurde. Danach erhalten neue Windenergieanlagen, die am vorgesehenen Standort weniger als 60 Prozent des Ertrages an einem Referenzstandort erreichen, in Zukunft keine Vergütung nach dem EEG. Der Betreiber muss seinen Vergütungsanspruch durch ein Ertragsgutachten im Vorhinein nachweisen. Ahmels "Die Einführung der 60-Prozent-Klausel beschneidet den Ausbau der Windenergie und führt zu einer neuen Gutachten-Bürokratie."
UVS: Position der Solarstrom-Einspeiser durch EEG-Novelle gestärkt
Die Position von Solarstromanlagenbetreibern wird durch die heute im Bundesrat verabschiedete EEG-Novelle erheblich gestärkt. Mit dem Gesetz konnten zahlreiche Nachbesserungen für den Bereich Photovoltaik erzielt werden. Die Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft e.V. (UVS) gibt dazu jetzt ein neues Merkblatt mit allen relevanten Änderungen heraus. Insbesondere bei Solarstromeinspeisern dürfte die zwölfseitige Publikation auf reges Interesse stoßen.
Das UVS-Merkblatt wurde gemeinsam mit der Energierechtsexpertin Dr. Christina Bönning erarbeitet. Es fasst die wichtigsten Änderungen prägnant zusammen, die sich gegenüber dem Photovoltaik-Vorschaltgesetz ergeben haben und klärt zuvor umstrittene Rechtsfragen. Die Publikation informiert beispielsweise darüber, dass Anlagenbetreiber laut der neuen Gesetzgebung keinen Einspeisevertrag mehr benötigen und notfalls auch per einstweiliger Verfügung ihr Recht auf Netzanschluss und Vergütung durchsetzen können.
Die Publikation kann zum Preis von 29,50 Euro/ Exemplar zzgl. USt. (UVS-Mitglieder 12,50 Euro zzgl. USt.) über die Internetseite www.solarwirtschaft.de/publikation bezogen werden.