Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf, durch den die Eigenheimzulage für Neuverträge vom kommenden Jahr an komplett gestrichen werden soll. Die dadurch bis 2010 eingesparten 15 Milliarden Euro sollen in Wissenschaft und Forschung investiert werden. Allerdings muss der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen. n der Mehrheit der unionsregierten Länder waren schon frühere Versuche von Rot-Grün gescheitert, die Zulage abzuschaffen. Allerdings war die Zulage zu Beginn dieses Jahres um 30 Prozent gekürzt worden.
Nach dem Entwurf können Anträge auf die Eigenheimzulage noch bis Jahresende gestellt werden. Antragsteller, denen sie bereits zugesprochen wurde oder demnächst noch wird, sollen unverändert in den Genuss der vollen Förderung über acht Jahre kommen.
Den vollen Fördergrundbetrag von jährlich 1.250 Euro erhalten derzeit Bauherren dann, wenn sie förderfähige Aufwendungen in Höhe von mindestens 125.000 Euro haben. Für jedes Kind wird zusätzlich zum Fördergrundbetrag eine Kinderzulage in Höhe von 800 EUR gewährt. Die Einkommensgrenzen betragen 70.000 EUR für Alleinstehende sowie 140.000 Euro für Verheiratete. Für jedes Kind erhöht sich der Betrag um 30.000 EUR.
Es sei "absolut verfehlt, knappe öffentliche Mittel da einzusetzen, wo der Markt schon für ein ausreichendes Angebot sorgt", so Minister Eichel in einer Presserklärung. Der Wohnraumbedarf werde weiter abnehmen.
"Die Eigenheimzulage führt heute zu Verzerrungen, Mitnahmeeffekten und Ungerechtigkeiten. Dafür spricht auch schon deutlich, dass die Eigenheimzulage ganz überwiegend von den Haushalten in Anspruch genommen wird, die im oberen Drittel des geförderten Einkommensbereichs liegen. In großem Umfang wären die Baumaßnahmen auch ohne die steuerliche Förderung durch die
Eigenheimzulage zustande gekommen."
"Haushalte mit geringen Einkommen, die sich trotz Eigenheimzulage kein Wohneigentum leisten können, finanzieren mit ihren Steuergeldern das Eigenheim der Besserverdiener."