Aus dem KfW-Wohnraum-Modernisierungsprogramm 2003 können noch bis Ende 2004 zinsgünstige Darlehen für die Modernisierung und Instandsetzung von Wohnimmobilien beantragt werden. Jeder Antrag, der bis zum 31.12.2004 im Haus der KfW vorliegt, sichert eine Zinsverbilligung durch den Bund von 2% p.a. für die ersten drei Jahre der Kreditlaufzeit.
Mittel aus dem KfW-Wohnraum-Modernisierungsprogramm 2003 sind bundesweit für fast alle Modernisierungen und Instandsetzungen an Wohngebäuden einsetzbar, z.B. für Grundrissveränderungen, zur Badsanierung, für die Erneuerung der Elektroinstallation, die Nachrüstung mit Aufzügen, Balkonen oder Wintergärten, in Mehrfamilienhäusern auch für die Gestaltung der Außenflächen sowie für Rückbaumaßnahmen in den neuen Bundesländern. Wohnflächenerweiterungen sind, soweit sie mehr als 20% betragen, nicht förderfähig.
Jede Privatperson, Kommune oder jedes Unternehmen kann zur Modernisierung und/oder Instandsetzung von Wohnimmobilien einen zinsgünstigen Kredit aus dem genannten Programm beantragen. Dabei
spielt es auch keine Rolle, ob eine Wohnung selbst genutzt oder vermietet wird.
Der Zinssatz beträgt z.B. für ein Darlehen mit 20 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsfestschreibung 3,25% p.a. eff. für das 1.-3. Jahr, 5,25% p.a. eff. für das 4.-10. Jahr, eff. Mischzins für 1.-10. Jahr 4,59% p.a.
Weitere Vorteile des Programms sind die 100%ige Auszahlung der Darlehensmittel, die Bereitstellung der Mittel ohne Zusageprovision und die kurzfristige Bearbeitung der Kreditanträge.
Seit Programmstart im April letzten Jahres wurden bereits über 3 Mrd. Euro für die Modernisierung von fast 300.000 Wohneinheiten zugesagt.