
Die jüngsten Erhebungen des Zentralinnungsverbandes des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) belegen einmal mehr den hohen Sanierungsbedarf in deutschen Heizungskellern: Im vergangenen Jahr wurden in der Bundesrepublik rund 1,37 Millionen Ölheizungen und etwa 963.000 Gasheizungen betrieben, die vor Ende 1982 in Betrieb genommen worden sind. Damit wird in unserem Land weiterhin in großem Stil Energie verschwendet.
Die Betreiber dieser mindestens 20 Jahre alten Heizanlagen strapazieren aber nicht nur Umwelt und Klima über Gebühr, sondern vor allem ihr eigenes Portemonnaie. Um bis zu 40 Prozent niedriger könnte die Brennstoffkostenrechnung für diese Haushalte ausfallen, wenn ihr alter Standardheizkessel durch ein modernes Heizgerät, beispielsweise durch eine besonders effiziente Öl-Brennwertanlage ersetzt würde.
Veraltete, zumeist auch noch überdimensionierte Heizanlagen mit konstant hoher Betriebstemperatur setzen nämlich weniger als zwei Drittel der eingesetzten Energie in Nutzwärme um, der Rest verpufft wirkungslos als Abgas- und Oberflächenverlust. Zum Vergleich: Heutige Öl-Brennwertkessel nutzen die eingesetzte Energie zu praktisch 100 Prozent.
Von den 1,37 Millionen veralteten Ölheizungen, so geht aus der ZIV-Statistik weiter hervor, sind knapp 900.000 Anlagen sogar vor Ende 1978 installiert worden und damit mindestens 24 Jahre alt. Bei den Gasheizungen haben bundesweit fast 426.000 Anlagen eine 24-jährige Betriebszeit überschritten. "Solche Kesselveteranen sollten möglichst noch vor dem kommenden Winter durch moderne Heizgeräte ersetzt werden", empfiehlt das Institut für wirtschaftliche Oelheizung e. V. (IWO ). "Dann fließt ein Teil der Investitionssumme über deutlich reduzierte Brennstoffkosten bereits in diesem Jahr zurück".
Zumal für die Mehrzahl dieser Energieverschwender, nämlich für alle Standardheizkessel, die vor Oktober 1978 in Betrieb gegangen sind, im Zuge der Energieeinsparverordnung (EnEV) ohnehin das gesetzliche Aus bevorsteht. Sie müssen bis Ende 2006 gegen Niedertemperatur- oder Brennwertanlagen ausgetauscht werden Ausgenommen von dieser Zwangssanierung sind nur die veralteten Heizkessel in selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern. Der Gesetzgeber vertraut darauf, dass die Betreiber solcher Altanlagen in eigenem Interesse die Heizung modernisieren.