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News vom 24.08.2004

Mit alternativen Brennstoffen Zertifikate sparen


Am 1. Januar 2005 beginnt in Deutschland der Emissionshandel. Ab diesem Zeitpunkt müssen Betreiber energieintensiver Anlagen ihre CO2-Emissionen erfassen und dafür mit Zertifikaten im entsprechenden Umfang "bezahlen".

"Von dieser Neuregelung ausgenommen sind jedoch Brennstoffe aus Biomasse, also Brennstoffe, die nicht fossilen Ursprungs sind", erläutert Jochen Dettke, Sachverständiger der DEKRA Umwelt. Zu diesen Ausnahmen zählen z.B. Holz, Biogas, Klärschlamm und Tiermehl, aber auch der Biomasseanteil von Haus- und Gewerbemüll. Diese Stoffe haben per Definition einen Emissionsfaktor von 0. Bei ihrer Verfeuerung müssen also keine Zertifikate abgegeben werden.

In der Regel ist für den Einsatz von Biomasse keine aufwändige Umrüstung der Kesselanlage erforderlich. "Bis zu einem Anteil von 10 Prozent kann Biomasse problemlos zusammen mit fossilen Brennstoffen eingesetzt werden", berichtete Jörg Maier, Abteilungsleiter am Institut für Verfahrenstechnik und Dampfkesselwesen der Universität Stuttgart, auf einer Veranstaltung des Kompetenzzentrums Umwelttechnik in Stuttgart. Es sei dabei auch kein negativer Einfluss auf die Lebensdauer der Anlage zu erwarten.

Auch die großen Entsorgungsfirmen haben sich dieses Themas schon angenommen. Sie produzieren "Sekundärrohstoffe", wie z.B. die so genannten Pellets - kleine Müllklümpchen mit hohem Brennwert oder das "Trockenstabilat". Auch der Biomasseanteil dieser aufbereiteten Abfälle hat den Emissionsfaktor 0. Damit bilden diese biomassereichen Ersatzbrennstoffe eine interessante Alternative beim Betrieb von Verbrennungsanlagen.

Wird keine reine Biomasse zur Verbrennung eingesetzt, so muss der Anteil der Biomasse am Brennstoff bestimmt und dokumentiert werden. Verantwortlich dafür ist der Betreiber der Anlage. Der EU - Leitfaden zum Monitoring schreibt vor, dass eine solche Analytik nur von Labors durchgeführt werden kann, die nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert sind. Das Labor der DEKRA Umwelt erfüllt diese Voraussetzungen und kann Brennstoffe aus Biomasse untersuchen. Bei allen Fragen zum Einsatz von Biomasse in Verbrennungsanlagen und zum Emissionshandel insgesamt können DEKRA Sachverständige zur Klärung beitragen.

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