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News vom 29.09.2004

Energetische Sanierung im Altbau - Was muss wann?

Nicht nur die Wirtschaft leidet unter den steigenden Kosten für Energie. Egal ob Heizöl, Erdgas oder Strom, der Verbraucher zahlt die Rechnung. Auch für diesen Winter haben die Energiekonzerne wieder Preiserhöhungen von bis zu 10 Prozent angekündigt.

Die Endverbraucher machen sich natürlich ihre Gedanken. Wohl dem, der schon frühzeitig die Chancen des Energiesparens erkannt und sein Gebäude den gestiegenen Anforderungen des Wärmeschutzes angepasst hat.

Wer trotz steigender Energiepreise Geld sparen will, der braucht Strategien und Konzepte für die Sanierung seines Hauses nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV). Bei Planung und Durchführung von Maßnahmen am Gebäude wird der Hausbesitzer beispielsweise durch den geschulten IQ-Check-Zimmerer unterstützt. Gerade für die Möglichkeiten der Dämmung der obersten Geschossdecke, die ja auch mit einem nachträglichen Dachgeschossausbau verbunden sein kann, steht der IQ-Check-Zimmerer mit Rat und Tat zur Seite.

Am Beginn eines solchen Sanierungsvorhabens steht eine Analyse des Gebäudes und die Frage, mit welchen Maßnahmen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten die größten Einspareffekte erzielt werden. Ganz sicher gehört bei älteren Gebäuden die Verbesserung des Wärmedämmstandards an Dach und Fassade zu den Kernaufgaben einer energetischen Sanierung. In diesem Zusammenhang lassen sich auch die Fenster zu optimieren. Der Einbau von Wärmedämmung und wärmegedämmten Fenstern bringt nicht nur Energieeinspareffekte, sondern erhöht wesentlich die Behaglichkeit im Winter und verbessert den sommerlichen Wärmeschutz einer Gebäudehülle.

Für nicht begehbare aber zugängliche oberste Geschossdecken gibt es nach der EnEV Nachrüstpflichten. Solche Geschossdecken sind bis zum 31.12.2006 nachträglich zu dämmen. Nach der Dämm-Maßnahme darf der U-Wert der Geschossdecke 0,3 W/m²K nicht überschreiten. Außerdem müssen veraltete Heizkessel, die vor dem 1.1.1978 eingebaut wurden, bis zum 21.12.2006 außer Betrieb genommen werden. Zusätzlich sind nicht gedämmte Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, die in ungeheizten Räumen liegen und zugänglich sind, nachträglich zu dämmen.

Für vom Eigentümer selbst bewohnte 1- und 2- Familienhäuser gelten Sonderregelungen bei den Fristsetzungen. Die Nachrüstung hat dann nicht bis zum 31.12.2006 zu erfolgen, sondern nur bei einem Eigentümerwechsel, also bei Verkauf oder Eigentumsübergang durch Vererbung oder Schenkung. Nach dem Eigentumswechsel hat der neue Eigentümer zwei Jahre Zeit die Nachrüstungen an der Heizung und der obersten Geschossdecke durchzuführen.

Rechtzeitige Sanierung ist in jedem Fall Gebäudewertsteigerung, denn ein nicht den Regeln der EnEV entsprechend gedämmtes Gebäude wird einen geringeren Marktwert haben, als ein energieoptimiertes. Dies wird durch die Einführung eines Gebäudeenergiepasses in Zukunft offiziell dokumentiert. In Bayern gilt bereits heute: Werden Änderungen und Sanierungen an der Gebäudehülle durchgeführt, so sind die Unternehmen verpflichtet, dem Bauherrn nach erfolgter Sanierung zu bestätigen, dass die Sanierungsmaßnahmen den Anforderungen der Energieeinsparverordnung entsprechen. Diese Unternehmererklärung muss der Bauherr 5 Jahre aufbewahren und auf Verlangen Behörden, Mietern und Käufern einer Immobilie vorlegen.

Zu einer Strategie zur Energiekostensenkung gehört ganz sicher auch die Nutzung umweltfreundlicher und regenerativer Energiequellen. Die Nutzung des Sonnenlichtes durch Photovoltaik- und solarthermische Anlagen bietet sich hier an. Mittlerweile sind diese Technologien ausgereift und bringen dem Hauseigentümer zusätzliche Einspareffekte. Solarthermische Anlagen unterstützen die Erzeugung von warmem Brauchwasser. Durch Solar-Kollektoren können bis zu 25% Heizenergiekosten eingespart werden.

Mit einer Photovoltaik-Anlage auf dem Hausdach wird Strom erzeugt, der allerdings in der Regel nicht selbst verbraucht, sondern direkt in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Nach dem Energieeinspargesetz erhalten Bauherren 57,4 Cent für jede eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom von ihrem Energieversorger bei gebäudeintegrierten Anlagen bis 30 kWp. Bei Anlagen mit mehr als 30 kWp Leistung erhalten Sie 54,6 Cent je kWh. Und das für 20 Jahre garantiert! Vorausgesetzt die Anlage wird in 2004 fertig gestellt. Neben dieser laufenden Finanzierung sind für die Investition beider Anlagentypen auch verbilligte Darlehen zu bekommen. Ihr IQ-Check-Zimmerer hilft gerne mit Informationen weiter und baut selbstverständlich diese Anlagen auf ihrem Dach ein.

Mit den richtigen Strategien zur Einsparung von Heizkosten werden Bauherren und Hausbesitzer zu Gewinnern der Energiekrise und schlagen weiteren Preiserhöhungen ein Schnippchen. Doch nicht nur der Geldbeutel wird geschont, auch unsere Umwelt profitiert: wir schonen die Ressourcen und reduzieren die Emissionen des klimaschädlichen Treibhausgases CO2.

(Quelle: Verbände des Bayerischen Zimmerer- und Holzbaugewerbes, Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft)
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