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News vom 24.11.2004

Baugewerbe zum Bericht des Bundesrechnungshofes

Nach dem Jahresbericht des Rechnungshofs 2004 erfolgt die Vergabe öffentlicher Aufträge durch den Bund häufig mangelhaft. Vielfach ignorierten die öffentlichen Auftraggeber grundlegende Prinzipien des Vergaberechts.

So erfolge die Vergabe häufig in nicht allgemein zugänglichen Verfahren (Freihändige Vergabe oder Beschränkte Ausschreibung), ohne dass ein zulässiger Ausnahmegrund im Hinblick auf den Vorrang der öffentlichen Ausschreibung vorläge. Die überwiegende Zahl der Ausschreibungsverfahren weise erhebliche Mängel auf. So würden Angebots- und Zuschlagsfristen immer wieder unzulässig verkürzt und bei der Angebotswertung nicht zulässige Kriterien zugrunde gelegt. In vielen Fällen fehle sogar der Vergabevermerk.

Dieser Befund sei, so der Bundesrechnungshof, keine Folge zu komplizierter und detailüberfrachteter Vorschriften. Vielmehr fehle es offenbar auf breiter Front an einer Akzeptanz wettbewerbsgerechten Vergabeverhaltens. Nach Auffassung des Rechnungshofs kann das fehlende Bewusstsein für die Einhaltung des Vergaberechts nicht allein durch vereinfachte Vergabeverfahren hergestellt werden.

So empfiehlt der Rechnungshof dem für das Vergaberecht federführenden BMWA auch ausdrücklich nicht nur den Bürokratieabbau voranzutreiben, sondern auch nachdrücklich auf die Einhaltung des geltenden Vergaberechts hinzuwirken.
"Es ist erfreulich, dass der Bundesrechnungshof als unabhängige Prüfungsinstanz mit aller Deutlichkeit darauf hinweist, dass der vom BMWA bei der Reform des Vergaberechts verfolgte Weg nicht zielführend ist", berichtet Prof. Dr. Karl Robl, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes.

"Mit der Aufgabe des Vorrangs der öffentlichen Ausschreibung, wie im Reformkonzept des BMWA vorgesehen, wird einer der wesentlichen Grundsätze des Haushaltsrechts, die Verpflichtung zur wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung von öffentlichen Geldern durch die Verwaltung, ausgehebelt. Die vom Rechnungshof aufgedeckten Mängel werden dadurch weiter verstärkt. Gerade die öffentliche Ausschreibung gewährleistet - wie der Rechnungshof auch in seinem diesjährigen Bericht wieder ausdrücklich betont - in besonders hohem Maße den wirtschaftlichen Einsatz von Steuergeldern bei der Vergabe öffentlicher Aufträge", so Robl weiter.

"Es zeigt sich demnach deutlich, dass die von der Deutschen Bauwirtschaft geforderte Verschlankung des Vergaberechts im bestehenden System unter Aufrechterhaltung des Vorrangs der öffentlichen Ausschreibung zur Abstellung der vom Rechnungshof im öffentlichen Vergabewesen festgestellten Mängel wesentlich geeigneter ist", so Robl abschließend.
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