“Die angekündigten Strompreiserhöhungen entsprechen nicht der Billigkeit“, erklärt der Vorsitzende des Bundes der Energieverbraucher Dr. Aribert Peters. „Angesichts der deutlich überhöhten Strom- und Gaspreise und der dazu passenden historischen Höchststände der Gewinne zahlreicher Versorger empfinden Verbraucher diese Erhöhungen als anstößig und deplaciert. Als unbillig und unangemessen betrachten wir es, dass die Versorger ihre bereits üppigen Gewinne auf Kosten der Verbraucher weiter erhöhen wollen“.
Und auch der Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) erklärt die Begründung für Strompreiserhöhungen für falsch. Nach Angaben der Stromversorger seien die Preiserhöhungen unter anderem auf Grund der Einspeisung von Erneuerbaren Energien notwenig.
"Erneuerbare Energien haben nichts mit den Strompreiserhöhungen in Deutschland zu tun!", sagt BEE-Geschäftsführer Milan Nitzschke "Bereits in den vergangenen zwei Jahren haben die deutschen Stromversorger von ihren Kunden etwa 500 Millionen Euro zuviel für Strom aus Erneuerbaren Energien kassiert. Wenn die aktuellen Preiserhöhungen für 2005 erneut mit der Einspeisung Erneuerbarer Energien begründet werden, ist das eine ganz dreiste Verkaufslüge."
Der Bund der Energieverbraucher rät dazu, die Strom- und Gaspreiserhöhungen bis zu einer gerichtlichen Entscheidung über die Billigkeit nicht zu zahlen. Dieses Recht hat der Verbraucher nach § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Besteht der Versorger auf Zahlung der Erhöhung, dann muss er vor Gericht klagen und hierfür seine Kalkulationsgrundlagen offenlegen, um die Preiserhöhung zu begründen. Mahnung oder gar Liefersperren darf es nach höchstrichterlicher Rechtssprechung vorher nicht geben. Experten rechnen deshalb nicht damit, dass es überhaupt Klagen gegen zahlungsverweigernde Verbraucher geben wird.
Auf der Internetseite des Bundes für Energieverbraucher ist ein Musterblatt erhältlich (
www.energieverbraucher.de/seite1385.html), dass Verbraucher als Hinweis auf eine Zahlungsverweigerung für die erhöhten Preise nutzen könnten. Das Musterblatt wurde bereits 90.000 mal heruntergeladen. Seit ein paar Tagen ist zudem eine überarbeitete und juristisch verbesserte Fassung des Musterschreibens online.
Das Musterschreiben kann jeder von Strom- oder Gaspreiserhöhung betroffene Verbraucher herunterladen, mit seinen Daten ausfüllen und an den Versorger absenden. An der Gasrechnung lassen sich damit rund 100 Euro jährlich einsparen, an der Stromrechnung rund 40 Euro.
Bereits zwischen fünfzig- und hundertausend Verbraucher verweigern bundesweit die Zahlung der letzten Gaspreiserhöhung. Viele Verbraucherzentralen und auch der Deutsche Mieterbund rufen zur Zahlungsverweigerung bis zu einer gerichtlichen Entscheidung auf.
In einer öffentlichen Liste auf den Webseiten des Bundes der Energieverbraucher haben sich rund 600 Verbraucher mit vollem Namen eingetragen, um so ihren Protest zu dokumentieren und andere Verbraucher zu ermutigen, ebenfalls von ihren Rechten Gebrauch zu machen (
www.energieverbraucher.de/seite1460.html).
Die Aktion "energiepreise-runter.de" wurde vom Bund der Energieverbraucher im August 2004 gestartet. Ausführliche und aktuelle Informationen dazu gibt es im Internet unter
www.energiepreise-runter.de