Bundesregierung und Länder haben sich mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks in aller Stille auf eine bundesweit einheitliche Lockerung der Handwerksordnung verständigt. Die strenge Vorschrift, wonach ein Geselle zunächst die Meisterprüfung ablegen muss, ehe er einen Handwerksbetrieb gründen kann, soll unter bestimmten Umständen entfallen. Grundsätzlich soll der Meisterbrief - der „Große Befähigungsnachweis" - jedoch Voraussetzung für die Selbstständigkeit im Handwerk bleiben.
Bundeswirtschaftsminister Werner Müller sprach bei der Vorstellung der Vereinbarung am Mittwoch von einer notwendigen Erleichterung der Selbstständigkeit. Er sei froh, dass jetzt eine gemeinsame Lösung mit der Handwerksorganisation gefunden worden sei. Mit dem Meisterzwang als Berufszugangsvoraussetzung stehe Deutschland in Europa praktisch alleine da. "Wir müssen aufpassen, dass die Inländerdiskriminierung nicht zum Sprengsatz für den Großen Befähigungsnachweis wird." EU-Europäer dürfen in Deutschland auch ohne Meisterbrief selbstständig arbeiten.
Die Handwerkskammern und Behörden sollen künftig einheitlich und großzügig die Existenzgründung von Deutschen, die keinen Meistertitel vorweisen können, in folgenden Fällen zulassen:
Die Meisterprüfung muss unzumutbar sein. Dies kann der Fall sein, wenn ein Handwerker von Arbeitslosigkeit bedroht ist, weil handwerkliche Leistungen aus dem Betrieb, in dem er beschäftigt ist, ausgelagert werden und ihm nichts anderes übrig bleibt, als sich selbstständig zu machen. Der Existenzgründer muss allerdings schon mehrere Jahre in dem Betrieb gearbeitet haben und keine angemessene Arbeit in seinem Beruf finden.
Unzumutbar ist auch, wenn die Wartefrist für Meisterkurse oder die Prüfung zwei Jahre oder mehr beträgt. Dabei darf nicht berücksichtigt werden, wenn ein Handwerker schon einmal durch die Meisterprüfung gefallen ist.
Eine Meisterprüfung kann auch aus gesundheitlichen Gründen oder bei körperlicher Behinderung unzumutbar sein.
Keinen Meistertitel soll ein Antragssteller mehr erwerben müssen, wenn er 47 Jahre oder älter ist, oder wenn er schon 20 Jahre als Geselle in herausgehobener Stelle tätig war. Zunächst ohne Meisterbrief soll ein erfahrener Geselle einen Betrieb übernehmen können, wenn sich ihm eine günstige Gelegenheit dafür bietet. Auch in familiären Belastungen kann die Begründung bestehen, die Existenzgründung zu erleichtern.
Künftig soll auch derjenige keine Meisterprüfung ablegen müssen, der nur eine begrenzte Spezialität aus dem Kernbereich eines Handwerks ausüben will.
Die Vereinbarung ist schon im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Der Berufsverband Unabhängiger Handwerker kritisierte die Übereinkunft. Der Reformstau im Handwerk sei damit nicht aufgehoben worden. Es fehle nach wie vor an einer Regelung, die deutschen Handwerkern den gleichen ungehinderten Zugang zum deutschen Handwerksmarkt erlaube wie Handwerkern aus dem europäischen Ausland.