Das Bundesministerium für Gesundheit hat im November 2000 nach Zustimmung durch den Bundesrat die neue Trinkwasserverordnung bekannt gegeben. Die neue TrinkwV 2000 tritt am 01. Januar 2003 in Kraft und löst dann die bis dahin geltende TrinkwV vom 05. Dezember 1990 ab.
Die Verordnung berücksichtigt den wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisfortschritt der vergangenen Jahre und sorgt für eine klare Zuordnung von Zuständigkeiten und Verantwortung bei Wasserversorgungsunternehmen und überwachenden Behörden. Die vor allem für die Gesundheit von Kindern wichtigste Änderung ist die Herabsetzung der zulässigen Höchstkonzentrationen von Blei (Pb) im Trinkwasser von derzeit 40 µg/l auf dann 10 µg/l.
Durch eine Übergangsregelung wird für die notwendigen Sanierungsarbeiten und Rohrerneuerungen genügend zeitlicher Spielraum gegeben. Konkret wird der jetzige Höchstwert von 40 µg/l für Blei bis zum 30. November 2003 Gültigkeit besitzen, ab dem 01. Dezember 2003 gilt dann der Übergangswert von 25 µg/l bis zum 30. November 2013.
Die Verordnung finden Sie bei uns im Originaltext
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