Vorbeugender Brandschutz liegt nicht nur im wirtschaftlichen Interesse jedes Unternehmers, sondern ist auch vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Das gilt insbesondere bei größeren Bau- oder Renovierungsmaßnahmen.
Auf Baustellen können herumliegende Baumaterialien, Farbkanister und Elektrokabel in Verbindung mit offenem Feuer oder bei Schweißarbeiten eher als sonst einen Brand verursachen. Dabei trägt der Unternehmer die Verantwortung dafür, dass bei einem Bauvorhaben in seinem Betrieb auch Feuerlöscher in ausreichender Zahl vorhanden sind, so der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf). Maßgeblich sind hier vor allem die Arbeitsstätten-Verordnung, die Baustellen-Verordnung und die Unfallverhütungs-Vorschriften.
Vor dem eigentlichen Baubeginn sollte danach eine strenge Absicherung der Baustelle erfolgen, um die umliegenden Bereiche nicht zu gefährden. Abfälle und Bauschutt sind regelmäßig zu entsorgen und auch die Flucht- und Rettungswege dürfen durch Baumaßnahmen nicht beeinträchtigt werden; gegebenenfalls sind sie während der Bauphase zu verlegen.
Kommt es dennoch zu einem Brand, sollte ein funktionstüchtiger Feuerlöscher vor Ort sein. Und: Er muss im Ernstfall von jedem der Arbeiter vor Ort bedient werden können. Darüber hinaus sollte auch dann, wenn der Brandherd gelöscht werden konnte die Feuerwehr gerufen werden, um ein Wiederaufflammen des Brandherdes auszuschließen.
Qualifizierte Brandschutz-Fachbetriebe finden Sie im Internet unter
www.bvbf-brandschutz.de