
Karin Kruzinna

Dipl.-Ing.
Friedemann Kuppler
Durch den Wärmedirektservice, bei dem der Energieversorger in ein direktes Vertragsverhältnis mit dem Wohnungsnutzer eintritt und mit diesem auch direkt alle Entgelte abrechnet, entlastet sich die Wohnungswirtschaft vom Verwaltungsaufwand, und das Energieversorgungsunternehmen erhält durch den Wärmedirektservice die Möglichkeit, längerfristige Vertragsbedingungen mit den Wärmeabnehmen einzugehen, da die notwendige Messtechnik für den Wärmedirektservice im Regelfall über einen längeren Zeitraum gemietet wird. Da die wohnungsweise Abrechnung von Wärme, Warmwasser und Kaltwasser jedoch im Regelfall nicht zu den Kernkompetenzen der Energieversorger gehört, bieten sich hier Kooperationen mit den Wärmemessdienstunternehmen an. Verschiedene Möglichkeiten einer solchen Zusammenarbeit werden in dem Beitrag dargestellt, einschließlich der Möglichkeiten des Datenträgeraustausches. Im Rahmen des Wärmedirektservice ist die Vertragsverwaltung und Debitorenbuchhaltung, das kaufmännische Mahnverfahren, das gerichtliche ahnverfahren und die Forderungsüberwachung von großer Bedeutung, um dem Wohnungsnutzer und dem Gebäudeeigentümer ein wirtschaftlich sinnvolles Angebot unterbreiten zu können. In der Praxis seit vielen Jahren erprobte Verfahren werden vorgestellt.
Diesen Fachbeitrag finden Sie in der
Sonderausgabe des Heizungsjournals zur ISH 2001.