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News vom 06.12.2005

Exentroflex-Dämmung schützt vor Schadensersatzansprüchen

Heizungsanbindeleitungen müssen gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) zu 100 Prozent gedämmt werden, wenn sie im Estrich gegen Erdreich, Außenluft oder unbeheizte Räume verlegt sind. Bei nicht normgerechter Dämmung können Schadensersatzansprüche entstehen.

Neben dem bekannten Sanfix Fosta-Rohr mit Rundum-Dämmung (oben) bietet Viega jetzt auch eine exzentrische Lösung, die die EnEV-Vorgaben erfüllt.
Neben dem bekannten Sanfix Fosta-Rohr mit Rundum-Dämmung (oben) bietet Viega jetzt auch eine exzentrische Lösung, die die EnEV-Vorgaben erfüllt.
Bei Renovierungsarbeiten im Bestand war das bislang aber oft problematisch, da der Fußbodenaufbau bei den gängigen Rundum-Dämmungen zu hoch wurde. Eine Lösung bietet Viega mit der Exzentroflex-Dämmung für das formstabile Sanfix Fosta-Rohr.

Durch die im oberen Bereich flacher ausgeformte Exentroflex-Dämmung kann die Aufbauhöhe des Bodens um bis zu 15 Millimeter reduziert werden. Zudem hat das Dämmmaterial hat eine Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik. Ein Gleichwertigkeitsnachweis sowie ein Überwachungsvertrag garantieren, dass Installationen mit dem Exzentroflex-Rohr den EnEV-Vorgaben entsprechen.

Für das Fachhandwerk kommt die praxisnahe Dämm-Alternative aus PE-Schaum für das Sanfix Fosta-Rohrleitungsprogramm gerade zur rechten Zeit, wie aktuelle Gerichtsurteile zeigen.

Danach können Auftraggeber pro laufendem Rohrmeter ein Schadensersatz von 120 Euro und mehr verlangen, wenn die Rohrleitungen nicht norm-gerecht gedämmt sind. Zugrunde gelegt wird in einem solchen Fall der Energieverlust, der bezogen auf eine angenommene Nutzungsdauer von beispielsweise 25 Jahren durch die zu geringe Dämmung entsteht.

Der Gleichwertigkeitsnachweis der Exzentroflex-Neuheit reicht hingegen als Bestätigung aus, dass die Dämmwirkung dem eines konventionellen Rundum-Schlauches entspricht.
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