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News vom 07.12.2005

EnEv 2006 kommt nicht zum 1. Januar

Ab dem 4.1.2006 muss auch in Deutschland die EU-Richtlinie über die „Gesamteffizienz von Gebäuden“ in nationales Recht umgesetzt werden. Doch jetzt steht fest, dass der Termin am 4.1.2006 definitiv nicht gehalten werden kann.

Die Neufassung des Energieeinspargesetzes (EnEG), welches am 8.September diesen Jahres in Kraft getreten ist, gehört zu der Umsetzung dieser EU-Richtlinie.
Es ermächtigt die Bundesregierung, die weiteren Details bei der Umsetzung dieser EU-Richtlinie in einer Rechtsverordnung (hiermit ist die Energieeinsparverordnung gemeint) mit Zustimmung des Bundesrates zu regeln.
Und nun wartet man in Deutschland auf diese Rechtsverordnung der Bundesregierung - auf die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2006.

Seitens des Ministeriums wurde gegenüber dem HaustechnikDialog erklärt, dass der Termin Anfang des Jahres 2006 nun definitiv nicht gehalten werden kann. Der zuständige Pressesprecher für den Baubereich des Ministeriums Herr Marten äußerte sich dahingehend, dass nun versucht werden soll, im ersten Quartal des Jahres 2006 mit der Zustimmung des Bundesrates das Verfahren zur Durchsetzung der EnEv 2006 abzuschließen.
Derzeit wird an dem Referentenentwurf zur EnEV 2006 im Fachreferat des federführenden Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit Unterstützung der Ministerien für Wirtschaft, Finanzen und Umwelt gearbeitet.

Doch hier gilt in jedem Fall „die Sorgfalt vor der Schnelligkeit“ zu beachten. Nach Aussagen Martens braucht niemand nervös zu werden, „denn es wird einen langsamen Start geben und bis dahin gilt die alte Rechtslage“. Frühest möglicher Termin zur Vorlage des Entwurfs ist die erste Bundesratssitzung, die am 8.Februar stattfinden soll. Ob das jedoch klappt, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden.

„Zu der für die Einführung des Energiepasses notwendigen Novellierung der Energieeinsparverordnung werden wir in Kürze einen Referentenentwurf vorlegen", so hatte sich Karin Roth, die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, auf dem "zukunft haus Kongress 2005" der Deutschen Energie-Agentur am 30.11.2005 geäußert.

Mit Blick auf die Immobilienwirtschaft kündigte Roth an, sich für einfache und kostengünstige Lösungen einzusetzen. Außerdem sollen die Möglichkeiten für Übergangsregelungen ausgeschöpft werden. Mit Inkrafttreten der Neuregelung wird die Ausstellung von Energieausweisen auch bei Neuvermietung oder Verkauf einer Immobilie Pflicht. Bei Neubauten sind ohnehin seit Anfang 2002 Energiebedarfsausweise verpflichtend vorgesehen.

Die Einführung des Energiepasses wird durch weitere ergänzende Maßnahmen staatlicher Förderung begleitet. "Die bewährten Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden fortgeführt und noch wirksamer gestaltet“, so Roth auf dem Kongress.
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