Anfang November hat das Bundesumweltministerium bekannt gegeben, dass die Fördermittel aus dem Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien für das Jahr 2005 bereits ausgeschöpft sind. Es werden deshalb in diesem Jahr keine Zusagen mehr gegeben.
Aber es können weiterhin Anträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle(BAFA) gestellt werden. „Die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien“ vom 17.Juni 2005 gilt bis zum 31.12.2006 und Anträge können bis zum 15.10.2006 gestellt werden. Derzeit erhalten die Antragsteller aber lediglich eine Eingangsbestätigung unter Hinweis auf die Mittelsituation.
Förderzusagen für diese Anträge können erst wieder im Jahr 2006 bei Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln in Frage kommen. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich dann nach den zum Zeitpunkt der Zusage gültigen Förderrichtlinien.
Unbedingt beachtet werden muss, bei den Voraussetzungen für eine Förderung, dass „mit dem Vorhaben vor Antragstellung (maßgeblich ist das Eingangsdatum des Antrages) nicht begonnen werden darf. Als Vorhabensbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.“
Nach Auskunft des BAFA unter Hinweis auf Nummer 4.1 der Richtlinie ist eine Auftragserteilung nach Eingang des Antrages im Hinblick auf einen vorzeitigen Maßnahmebeginn „förderunschädlich“.
Das bedeutet aber ganz klar, dass der Antragsteller unbedingt das Informationsschreiben/ Zwischenbescheid über den eingegangenen Antrag abwarten muss. Vorher darf kein Auftrag erteilt werden!
Nach Erhalt des Informationsschreibens besteht die Möglichkeit, mit der geplanten Maßnahme -
auf eigenes finanzielles Risiko - zu beginnen oder aber erst die Entscheidung über den Antrag abzuwarten.
In der Richtlinie selbst heißt es dazu: „ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Zuwendungen besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens. Die Gewährung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.“
Denn unbedingt zu beachten ist, dass der Erhalt des Informationsschreiben
nicht bedeutet, dass der Antrag bereits geprüft wurde. Es beinhaltet noch keinerlei Zusage hinsichtlich beispielsweise der Förderfähigkeit eines Projektes.
Ebenso unklar ist, in welcher Höhe 2006 die Fördersätze, falls dann wieder Haushaltsmittel zur Verfügung stehen sollten, ausfallen werden. Laut Auskunft des BAFA können sie in gleicher Höhe ausfallen, aber genauso gut können die Sätze niedriger liegen. Sicher ist nur, dass die Fördersätze nicht steigen werden.
Das Bundesamt Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat in diesem Jahr bereits Anträge im Volumen von 181 Mio. Euro bewilligt. Das ist ein Zuwachs von nahezu 30 Prozent gegenüber dem Jahr 2004.
Während noch in den ersten Monaten des Jahres im Schnitt bis 6000 Anträge eingegangen sind, hat es ab August diesen Jahres eine Explosion mit über 19000 eingegangenen Anträgen gegeben. Derzeit gehen monatlich über 30.000 Anträge beim BAFA ein, die der Reihe nach bearbeitet werden. Auch telefonische Anfragen ändern nichts an der Bearbeitungsreihenfolge.
Bei bereits gestellten Anträgen muss der Antragsteller jetzt nach Ausschöpfung der Fördermittel nichts weiter unternehmen. Denn sowie wieder Haushaltsmittel in 2006 zur Verfügung stehen, wird der Antrag automatisch geprüft. Es muss kein neuer Antrag eingereicht werden.
Antragsteller, die bereits einen Bewilligungsbescheid erhalten haben, können ihren Verwendungsnachweis weiterhin einreichen. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen. Die Mittelerschöpfung bezieht sich nicht auf die bereits bewilligten Zuschüsse.
Weitere Infos beim BAFA unter:
http://www.bafa.de/1/de/